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Tierwohl Ist es das Aus? Landkreis Stendal will dem Wildpark Weißewarte keine Zoogenehmigung erteilen - Strafanzeige wegen toter Ziege gestellt

Diese Mitteilung des Landkreises Stendal offenbart tiefe Gräben zwischen der Kreisverwaltung und dem Betreiberverein des Wildparks Weißewarte. Es ist eines der beliebtesten Ausflugsziele der Region. Nun steht es vor dem Aus.

Von Andreas König und David Schröder Aktualisiert: 05.10.2021, 18:00
Bleiben hier bald die Türen zu? Der Eingangsbereich des Wildparks Weißewarte bei Stendal.
Bleiben hier bald die Türen zu? Der Eingangsbereich des Wildparks Weißewarte bei Stendal. Archivbild: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Stendal - Muss der Wildpark Weißewarte schließen? Nach aktuellen Aussagen in einer Pressemitteilung des Landkreises Stendal ist das zu erwarten. Demnach geht die Verwaltung davon aus, dass dem Betreiberverein die beantragte Zoogenehmigung nicht erteilt werden kann. Und das vor einer abschließenden Anhörung des Vereins. Auch von einer Strafanzeige ist die Rede.

Grund für die nicht erteilte Genehmigung seien "vielfältige rechtliche Verstöße sowie den Verzicht des Betreibervereins auf Nachbesserung im Rahmen der Betreibung des Tierparks in Weißewarte", heißt es in der Mitteilung. Landrat Patrick Puhlmann (SPD) äußert sich folgendermaßen: „Der Tierpark Weißewarte ist ein wirkliches Kleinod in unserem Landkreis. Und es macht mir durchaus Bauchschmerzen die Zoogenehmigung nicht erteilen zu können."

Einen Rabatt beim Tierwohl kann und wird es nicht geben.

Landrat Patrick Puhlmann (SPD)

Am schwersten wiege der Fall einer Ziege, die auf dem Gelände des Wildparks verendet sei, teilte das Büro des Landrates auf Nachfrage der Volksstimme mit. Das Tier habe sich in einem schlechten Ernährungszustand befunden, und hätte wegen einer Darm- und Euterentzündung behandelt werden müssen. Deshalb sei die Strafanzeige gestellt worden. „Einen Rabatt beim Tierwohl kann und wird es nicht geben“, sagt der Landrat.

Weiter führt Puhlmann aus, dass der Landkreis über anderthalb Jahren alles versucht habe, "um die Parkbetreiber bei einer zukunftssicheren Gestaltung des Parks zu begleiten." Dabei habe es Fortschritte gegeben, aber die reichten noch nicht aus. 

Der Landrat betont: "Der Landkreis gibt etwas Zeit und Unterstützung, um den zweifellos engagierten Menschen im Verein eine Chance zur Erfüllung klarer Anforderungen seitens des Veterinäramtes zu geben." Zudem habe der Verein die Hilfeangebote des Kreises "nur allzu oft als Behinderung der Arbeit vor Ort angesehen". Deshalb werde die Zoogenehmigung nunmehr versagt werden müssen.

Unter diesen Voraussetzungen ist eine Zoogenehmigung absolut unrealistisch.

Landrat Patrick Puhlmann (SPD)

Zuvor seien vom Betreiberverein unter anderem Nachbesserungen in personeller, baulicher als auch tierschutzrechtlicher Sicht gefordert worden. "Bis heute ohne den Erfolg." Und abschließend wird der Landrat besonders deutlich: „Unter diesen Voraussetzungen ist eine Zoogenehmigung absolut unrealistisch. So, dass hier nach anderthalb Jahren oft zähen Ringens ein Punkt gesetzt werden muss.“

Der Kreis geht nach aktueller Rechtslage davon aus, dass der Wildpark bis pätestens 31. Januar 2022 den Zoobetrieb einzustellen hat. Eventuell ist sogar früher Schluss: "Ob diese Frist ausgeschöpft werden kann bleibt abzuwarten, da die derzeitigen Erkenntnisse eine Beeinträchtigung des Tierwohls festigen. Weitergehende Kontrollen im Park sind vorgesehen", heißt es in der Kreismitteilung.