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Körperverletzung Betrunkener erhält Bewährungsstrafe

Dutzende Mal musste sich ein Stendaler schon vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Stendal hat ihn schon wieder verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 05.10.2020, 15:31

Stendal l Ein „guter Bekannter“ stand als Angeklagter vor den Schranken des Stendaler Amtsgerichts. Weil er einen Nachbarn mit „ich schlage dich tot“ bedrohte, hat der Strafrichter den Stendaler, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, wegen Nötigung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Er hat die Freiheitsstrafe aber für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage muss der weitgehend geständige 51-Jährige mit über 30 Strafregistereinträgen innerhalb eines Monats 30 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Angeklagt waren zwei Bedrohungen und eine versuchte Körperverletzung. Eine der Bedrohungen und die Körperverletzung hatte der Angeklagte aber bestritten. Im Hinblick auf die Verurteilung für die eingestandene Bedrohung wurden die anderen Verfahren eingestellt. In die Ladung zum Prozess hatte Richter Rainer Mählenhoff, basierend auf Erfahrungen, dem 51-Jährigen geschrieben: „Bitte tun Sie sich und dem Gericht den Gefallen und kommen Sie nüchtern.“

In der Tat hatte der Angeklagte 0,0 Promille, als Richter Mählenhoff ihn pusten ließ. Die Straftaten wegen derer er bislang verurteilt wurde, standen zumeist im Zusammenhang mit Alkohol. So auch im aktuellen Fall. Auch da hatte er nach eigenen Angaben erheblich Alkohol konsumiert.

Er hätte sich von angeblich regelmäßigem nächtlichen Lärm seines Obermieters belästigt und provoziert gefühlt. Darum hätte er diesen zur Rede gestellt und mit „ich schlage dich tot, wenn das so weitergeht“, bedroht. Als Sanktion für diese Nötigung bliebe angesichts der Vielzahl an Vorstrafen nur eine, wenn auch kurze Freiheitsstrafe, hieß es in der Urteilsbegründung.

Erst im Februar war der 51-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil ficht der 51-Jährige derzeit aber per Berufung an. Im Juni 2021 soll die Verhandlung dazu vor dem Landgericht sein.

Im Jahr 2013 berichtete die Volksstimme erstmals über den geschiedenen Vater mehrerer Kinder, der schon damals 18 Einträge im Strafregister hatte. Seinerzeit war er einer Körperverletzung und mehrerer, teils recht spektakulärer Einbrüche (Schaufenster mit Gullideckel eingeworfen) in ein Einkaufszentrum und einen Baumarkt in der Industriestraße angeklagt. Unter anderem hatte er Fan-Artikel des FC Bayern München in einem Geschäft gestohlen.

Einmal mehr beteuerte er jetzt vor dem Amtsgericht, sein Leben ändern zu wollen. Er besäße ein Gartengrundstück in Stendal, auf dem sich eine Laube befinde, die er für sich und seine Familie zum Wohnsitz ausbauen wolle.