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Körperverletzung Mitpatientin mehrfach geschlagen

In einer psychiatrischen Klinikbei Stendal ist eine Frau mehrfach ausgerastet. Dafür landete sie vor Gericht.

Von Wolfgang Biermann 20.02.2020, 13:00

Stendal l Streit und Gewalt machen leider auch vor Fachkrankenhäusern mit psychiatrischen Abteilungen nicht Halt. Leben doch dort Menschen auf relativ engstem Raum oft über einen längeren Zeitraum zwangsweise zusammen. So ging es vor dem Amtsgericht jüngst mal wieder um körperliche Auseinandersetzungen zwischen zwei Frauen einer geschlossenen Station im Salus-Krankenhaus Uchtspringe.

Eine auf der Station 29 untergebrachte 29-Jährige war der wiederholten Körperverletzung angeklagt. Sie soll einer Mitpatientin aus nichtigem Anlass Haare

ausgerissen und sie ins Gesicht sowie gegen den Bauch geschlagen haben.

Nicht zum ersten Mal, schon 2017 war die Angeklagte wegen Gewalt gegenüber dem selben Opfer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zur Tatzeit, am 30. Mai vorigen Jahres, stand sie deshalb noch unter Bewährung. Dem nochmaligen Ausspruch einer Bewährungsstrafe, wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, verschloss sich das Gericht aber.

Es verurteilte die 29-Jährige wegen Körperverletzung im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit zu einer Geldstrafe von 240 Euro. Das hört sich gering an. Allerdings orientiert sich die Höhe von Geldstrafen immer am monatlichen Nettoeinkommen. Da die Angeklagte nur ein Taschengeld von etwa 40 Euro im Monat bezieht, liegt der Tagessatz nur bei zwei Euro.

Gerichtspsychiater Dr. Egbert Held bescheinigte der Angeklagten eine leichte Intelligenzminderung, gepaart mit einer Borderline-Erkrankung. Zudem habe die 29-Jährige eine Störung der Impulskontrolle. Soll heißen, sie lasse sich sehr leicht provozieren. Sie sei wohl einsichtsfähig, könne aber ihr Verhalten nicht kontrollieren und raste aus geringstem Anlass aus.

Sie werde im Fachkrankenhaus mit starker Psychopharmaka therapiert, die aber bezüglich ihres Verhaltens kaum Wirkung zeige. In der Verhandlung hatte die Angeklagte geschwiegen. Vor der Polizei hatte sie die Taten aber eingeräumt. Das Opfer, eine 37-jährige Mitpatientin, bestätigte als Zeugin die in der Anklage genannten Tatvorwürfe.

Ein Pfleger hatte die Attacke beobachtet und war eingeschritten, um Schlimmeres zu verhindern, wie er als Zeuge aussagte. Eine Haftstrafe hielt das Gericht laut Urteilsbegründung für „nicht optimal“, weil eine nötige Medikation in einer Justizvollzugsanstalt nicht gewährleistet sei.

Darin herrschte Einigkeit zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Ob das auch bei weiteren Straftaten gelte, ließ das Gericht offen. Denn im Prozess wurde der Angeklagten eine neue Anklage überreicht. Dabei geht es ebenfalls um Körperverletzung, allerdings gegen eine andere Mitpatientin.