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Vergaberecht Kommunalaufsicht entscheidet über Beschwerde zur Rettungsdienst-Vergabe im Kreis Stendal

Durfte der Kreistag Stendal die Neuvergabe des Rettungsdienstes nichtöffentlich beschließen? Die Johanniter-Unfall-Hilfe legte Beschwerde ein. Jetzt hat sich die Kommunalaufsicht geäußert.

Von Andreas König Aktualisiert: 15.01.2022, 12:25
Mitarbeiter der Johanniter-Unfall-Hilfe demonstrierten vor dem Kreistages Stendal für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze. Eine Beschwerde gegen das Verdahren hat jetzt die Kommunalaufischt entschieden
Mitarbeiter der Johanniter-Unfall-Hilfe demonstrierten vor dem Kreistages Stendal für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze. Eine Beschwerde gegen das Verdahren hat jetzt die Kommunalaufischt entschieden Foto: Andreas König

Stendal - Über die Beschwerde der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) gegen den Beschluss zur Neuvergabe des Rettungsdienstes im Landkreis Stendal hat die obbere Kommunalaufsicht entschieden abgewiesen. War der nichtöffentliche Beschluss rechtmäßíg?