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Corona Kreis Stendal verfolgt Kontakte von Infizierten nur noch in Risikogruppen

Wer sich im Landkreis Stendal mit Corona infiziert hat, soll sich in Selbstisolation begeben. Kontakte werden nur noch in sensiblen Bereichen und Risikogruppen verfolgt.

Von Andreas König 13.02.2022, 16:36
Kontaktnachverfolgung  wie im ersten Pandemiejahr ist im Gesundheitsamt des Landkreises Stendal  kaum noch möglich.
Kontaktnachverfolgung wie im ersten Pandemiejahr ist im Gesundheitsamt des Landkreises Stendal kaum noch möglich. Foto: dpa

Stendal - Bei Corona-Infizierten setzt der Landkreis Stendal auf Selbstisolation. Landrat Patrick Puhlmann (SPD) hat am Freitag, 11. Februar 2022, eine neue Allgemeinverfügung erlassen, in der das Verhalten bei Infektionen und in Quarantäne sowie die Beendigung der Isolation geregelt sind.

Demnach haben sich Infizierte, wenn der Verdacht mittels PCR-Test bestätigt wurde, in ihrer Wohnung oder einer geeigneten Unterkunft abzusondern. Ein Kontakt mit dem Gesundheitsamt sei nicht erforderlich, heißt es. Betroffene erhalten automatisch Quarantäne- und Genesungsschreiben. Wegen der Meldepflicht wird dem Gesundheitsamt jeder positive PCR-Test gemeldet.

Meldepflicht für beschäftigte in Risikobereichen

Eine Pflicht zum Melden beim Gesundheitsamt besteht für Personen aus Risikobereichen, wie Pflege- und Behindertenheimen, Krankenhäusern und Kindertagesstätten. „Sorgeberechtigte werden über die Einrichtung informiert“, heißt es. Für diese Gruppe seien keine telefonische Meldungen oder Nachfragen beim Gesundheitsamt erforderlich.

Kontaktpersonen müssen auch in Quarantäne, aber es gibt Ausnahmen

Personen, die demselben Haushalt angehören, wie eine infizierte Person, also Kontaktpersonen, müssen sich ebenfalls in Quarantäne begeben. Ausnahmen gelten nur bei Symptomfreiheit und für folgende Personen: dreifach Geimpfte, nach Genesung Geimpfte oder Geimpfte nach überstandenem Impfdurchbruch, drei Monate nach der Zweitimpfung und ab dem 28. bis zum 90. Tag nach der zweiten Impfung.

Die Quarantänepflicht für Infizierte und Kontaktpersonen beginnt am Tag des Auftretens von Symptomen. Treten keine Symptome auf, beginnt die Frist am Tag der Abnahme des Tests. Die Quarantäne dauert für die „allgemeine Bevölkerung“ als Infizierte zehn Tage ohne Abschlusstest oder am siebten Tag nach negativem PCR-Test. Angehörige der Risikogruppen können sich mit einem zertifizierten Test freitesten lassen.