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Landgericht Polizistin erkannte Täter wieder

Das Landgericht konnte aus verfahrenstechnischen Gründen noch kein Urteil sprechen.

Von Wolfgang Biermann 24.01.2018, 13:56

Stendal l Im Prozess um den Überfall auf das Havelberger Juwelier- und Goldschmiedegeschäft auf dem Markt in Havelberg am 24. August 2015 haben am Mittwoch zwei Polizisten aus dem Land Brandenburg als Zeugen ausgesagt. Wie berichtet steht seit vorigen Freitag ein 24-Jähriger aus Litauen wegen versuchten schweren Raubes vor der 2. Großen Strafkammer des Stendaler Landgerichts.

Zusammen mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter soll er den Geschäftsinhaber mit einer Schusswaffe bedroht und brutal misshandelt haben. Weil auf dessen laute Hilfeschreie hin ein Zeuge in den Laden stürmte, ließen die Täter von ihrem Opfer ab und flüchteten ohne Beute, verfolgt von einem anderen couragierten Zeugen, der sich das Kennzeichen des Fluchtwagens merken konnte.

Insbesondere der Angeklagte ließ diverse Spuren – Fingerabdruck und DNA – am Tatort zurückließ. Eine Polizeibeamtin aus Rathenow sagte gestern in diesem Zusammenhang aus, dass sie später in dem Angeklagten einen der geflüchteten Männer erkannt habe.

Der missglückte Überfall am 24. August 2015 war offensichtlich nicht der einzige Raub, an dem der 24-Jährige beteiligt war, wie aus einem gestern verlesenen Urteil hervorging. Auch der Überfall auf das selbe Geschäft in Havelberg am 8. Mai, bei dem die Täter Schmuck im Wert von 80.000 Euro erbeuteten, wird ihm zugerechnet.

Und noch ein weiterer Überfall auf ein Juweliergeschäft am 25. Juli 2015 in Brandenburg an der Havel, bei dem zwei Männer mit Schmuck im Wert von 59.000 Euro entkamen, geht auf sein Konto. Am 15. Juni vorigen Jahres verurteilte ihn das Landgericht Potsdam wegen dieser beiden Raubzüge zu einer Gesamtstrafe von acht Jahren Gefängnis, die der Litauer, nach Verwerfung der Revision durch den Bundesgerichtshof im Dezember, derzeit in Brandenburg verbüßt.

Fast wäre es schon zum Urteil gekommen. Jedoch fehlte ein aktueller Strafregisterauszug des Angeklagten, der aus verfahrenstechnischen Gründen zu verlesen ist. Darum wird das Urteil am Donnerstag erwartet.