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Landgericht Zeugen belasten Gebhardt im Strafprozess

Die Beschuldigung gegen Stendals Ex-CDU-Stadtrat Gebhardt wegen erneuter Fälschung erhärtet sich.

Von Regina Urbat 09.05.2019, 01:01

Stendal l Wie muss es der jungen Zahnärztin ergangen sein, als sie feststellte: „All die Rechnungen habe ich nie gestellt.“ Bei der Fortsetzung des Strafprozesses am Landgericht Stendal gegen den Angeklagten Holger Gebhardt wurde die 36-Jährige als erste Zeugin befragt. Immerhin wurde die Medizinerin von dem Ex-CDU-Stadtrat, der gegenwärtig wegen der Wahlfälschung 2014 eine zweieinhalbjährige Haftstrafe verbüßt, scheinbar im großen Stil benutzt. So konnte sich der 45-Jährige offensichtlich diesmal mit manipulierten Rechnungen von einer großen deutschen privaten Krankenversicherung Geld erschleichen, am Ende über 100.000 Euro in einem Zeitraum von 2012 bis 2016.

Die Zahnärztin erkannte bei der Vorlage von Belegen durch die Richterin auf Anhieb, dass weder die Heil- und Kostenpläne für Behandlungen noch die Rechnungen von ihr ausgefertigt wurden, obwohl sie zugab, dass die Unterschriften „wie meine aussehen“. Die Ärztin machte die Fälschungen augenscheinlich anhand auffälliger Fehler fest. Zum einen war der Vorname mal falsch, zum anderen waren die verwendeten Kopfbögen nicht mehr aktuell. „Die Briefköpfe habe ich 2013 geändert“, begründet die Ärztin und versichert auf Nachfrage der Richterin, dass sich diese „Computermaske“ nicht verändern lasse.

Zum anderen habe die Zahnärztin die Manipulation all der Abrechnungen durch den Abgleich mit ihren gespeicherten Paxisdaten nachweisen können. Anlass dazu war letztendlich, dass im Dezember 2016 zwei „ihrer“ Abrechnungen bei der Leistungsabteilung der privaten Krankenversicherung in Köln für Irritationen sorgten und die Stendalerin gebeten wurde, die Rechnungen zu überprüfen.

Eine zunächst vermutete fehlerhafte Rechnungslegung erwies sich als Schwindel. Die Privatkrankenkasse beschäftigte sich dann mit allen Zahnarztabrechnungen von Gebhardt und ließ diese durch die Ärztin prüfen. Der Angeklagte war tatsächlich bei Patient bei ihr - jedoch nur jeweils einmal in 2009, 2011, 2014 und 2016, wie sie im Zeugenstand aussagte. Was auffiel, ihre echten Rechnungen wiesen Beträge von 50 bis 250 Euro, die letzte wegen hoher Laborkosten 1635 Euro auf.

Dreister schien sich der Angeklagte zu bedienen, seine insgesamt 16 fingierten Belege, um sich an Zusatzleistungen zu bereichern, wiesen Beträge zwischen 4000 bis mehr als 8000 Euro auf, und das fast im Monatsrhythmus in 2016. „Kopfschütteln bei der Zeugin, die sich nicht erinnern könne, so hohe Leistungen in so kurzen Abständen für einen Patienten jemals erbracht zu haben.

Weniger, aber dennoch, benutzte Gebhardt vermutlich einen Hausarzt für die Betrügerei. Der Stendaler Arzt stellte fest, dass die Unterschrift auf seinem Praxisstempel seine sein könnte. Erinnern, ob es in diesem Zusammenhang eine Behandlung gab, könne er sich nicht, sagte er und berief sich bei weiterer Nachfrage auf seine ärztliche Schweigepflicht.

Aufschlussreich waren die weiteren Zeugenvernehmungen. Zwei Mitarbeiterinnen vom Johanniter-Krankenhaus erkannten übereinstimmend alle Zuzahlungsbelege, die von der Klinik sein sollten, als falsch an. Ihnen genügte ein Blick auf die Fall- und Belegnummern. „Wir verwenden ganz andere Zahlen“, so ihr Argument. Bei der Prüfung der Unterschriften konnte zudem die Vermutung der Fälschung erhärtet werden.

Damit nicht genug, auch Zuzahlungsbelege der Uni-Klinik Magdeburg und von Apotheken in Stendal wurden gefälscht. Das gaben eine Klinik-Managerin und ein Apotheker bei der Vernehmung zu Protokoll. Eine Mitarbeiterin der AOK, bei der Gebhardt bis 2008 beschäftigt war und dort als gesetzlich Versicherter Heil- und Kostenpläne bezog, erkannte ebenso auf Anhieb die Fälschungen. Es seien Unterschriften von Mitarbeitern verwendet worden, die es zur Rechnungslegung nicht gab. Und: „Ab 2011 wurde ein ganz anderer Stempel verwendet“, so die AOK-Zeugin.

Zum Dossier über die Wahlfälschung in Stendal