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Wildpark Weißewarte Landrat in Stendal macht Druck und droht erneut mit Schließung des Wildparks Weißewarte

Der Wildpark Weißewarte bei Tangerhütte steht erneut vor dem Aus. Der Stendaler Landrat beschreibt in einen Brandbrief zwei Zukunftsszenarien. Die Gnadenfrist endet am 31. Januar 2022.

Aktualisiert: 27.01.2022, 14:15
Bürgermeister Andreas Brohm (links) und Landrat Patrick Puhlmann (rechts) haben kurz vor Weihnachten den Wildpark Weißewarte medienwirksam wiedereröffnet. Nun droht erneut die Schließung.
Bürgermeister Andreas Brohm (links) und Landrat Patrick Puhlmann (rechts) haben kurz vor Weihnachten den Wildpark Weißewarte medienwirksam wiedereröffnet. Nun droht erneut die Schließung. Archivfoto: Rudi-Michael Wienecke

Weißewarte - vs/mn

Dem Wildpark Weißewarte droht die Schließung – und dieses Mal endgültig. Landrat Patrick Puhlmann (SPD) erklärt in einer Pressemitteilung, dass der Kreis dem Wildpark immer noch keine Zoogenehmigung erteilen kann. Und das wenige Stunden, bevor der Stadtrat in Tangerhütte am Mittwoch, 26. Januar, zusammenkommt. Puhlmann nennt zwei Szenarien, wie es ab dem 31. Januar 2022 weiter gehen kann. Dann endet nämlich die vom Kreis gegebene Gnadenfrist für den Wildpark.

„Dem Landkreis ist bekannt, dass sich im Wildpark zwischenzeitlich viel Gutes getan hat“, so Puhlmann. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Zoogenehmigung sind bisher dennoch nicht erfüllt. Unterlagen fehlen. Und: „Es besteht bis heute keine Klarheit über die künftige Trägerstruktur. Eine gemeinnützige GmbH wurde bereits im November 2021 diskutiert. Allerdings liegt bis zum 26. Januar kein endgültiger Beschluss des Stadtrates Tangerhütte vor.“ Des Weiteren seien wichtige Punkte noch nicht abgearbeitet: aktuelle Gehegepläne, ein Tierschutz-Konzept, Tierbestandsregister und Personalverantwortlichkeiten.

Es gibt mehrere Szenarien, wie es für den Wildpark Weißewarte weitergehen könnte:

Szenario 1

„Der Landkreis Stendal würde bis Freitag, 28. Januar, den Nachweis darüber erhalten, dass den Erfordernissen einer art- und tiergerechten Haltung Rechnung getragen wird sowie ein tragfähiges Konzept für den Betrieb des Wildparks vorliegt. Dazu gehört auch die Anwesenheit mindestens eines weiteren Zootierpflegers oder einer weiteren Person mit vergleichbarer Qualifikation sowie die Klärung der Frage, wer bzw. welche Einrichtung den Wildpark langfristig betreiben soll“, so Patrick Puhlmann.

Die Folge: „Die Umsetzung der Voraussetzungen würde kurzfristig geprüft. Wenn diese Prüfung das Vorliegen aller Voraussetzungen ergibt, würde der Stadt Tangerhütte die Zoogenehmigung erteilt. Der Wildpark könnte weiterhin für den Besucherverkehr geöffnet bleiben. Allerdings scheint dieses Szenario mit Blick auf die wenigen noch verbleibenden Tage wenig wahrscheinlich.“

Szenario 2

Patrick Puhlmann: „Der Landkreis erhält bis zum 28. Januar die Information durch die Stadt Tangerhütte, dass die Erfordernisse einer art- und tiergerechten Haltung sowie ein tragfähiges Konzept kurzfristig (kurzfristig = maximal sechs Wochen) vorgelegt und in der Umsetzung begriffen sind.“

Die Folge daraus: „Der Landkreis fordert nochmals prüffähige Unterlagen ab mit einer Terminstellung zum 15. März 2022. Der Wildpark ist für den Besucherverkehr vorerst zu schließen und kann für die Zeit nur als Tiergehege betrieben werden. Liegen diese Unterlagen spätestens bis zum Termin vor und es wird fachlich festgestellt, dass die Erfordernisse umgesetzt sind, kann die Zoogenehmigung erteilt und die Anlage für den Besucherverkehr wieder geöffnet werden.“

Werden die vom Landkreis Stendal geforderten Nachweise nicht rechtzeitig vorgelegt, erhält die Stadt Tangerhütte spätestens am 31. März eine sogenannte Auflösungsverfügung für den Wildpark. Heißt: Der Wildpark darf nicht weiter betrieben werden. Alle Tiere müssen abgegeben werden und die Einrichtung schließt endgültig.

Ziel: Zoogenehmigung

In seiner Pressemitteilung verdeutlicht der Landrat neben dem Szenario der drohenden Schließung, dass er weiter hinter dem Wildpark steht. „Das Ziel ist klar: Erteilung einer Zoogenehmigung!“

„Natürlich wünsche auch ich mir, dass es nahtlos für die Besucher weitergehen kann. Nicht zuletzt hätten dies auch die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit all ihren Leistungen der letzten Woche verdient. Fakt ist aber auch, wir dürfen jetzt weder seitens des Landkreises, noch seitens der Mitarbeiter im Wildpark, noch seitens der Stadtverwaltung und des Stadtrates nachlassen, wenn wir möglichst zeitnah den Wildpark wiederöffnen und auf solide langfristige Füße stellen wollen. Die immerwährende Vorläufigkeit scheint mir kein erstrebenswerter Zustand.“

Anderthalb Jahre Kampf

Der Kreis Stendal begleitet den Weg zur Zoogenehmigung seit anderthalb Jahren, so Puhlmann. „Mitarbeiter des Veterinäramtes, des Umweltamtes und auch ich als Landrat sind in ständiger Abstimmung. Warum? Weil es nicht unser Ansinnen ist, den Wildpark schließen zu müssen.“

Einen Tiefpunkt hat der Kampf um die Zoogenehmigung Anfang Oktober 2021 erreicht. Damals gab die Kreisverwaltung bekannt, dass es für den ehemaligen Betreiberverein des Wildparks keine Zoogenehmigung geben wird. Zusätzlich wurde aus tierschutzrechtlichen Gründen Strafanzeige gegen den Parkbetreiber erstattet.

Am 25. November 2021 wurde der Wildpark Weißewarte vorübergehend geschlossen und am 23. Dezember 2021 unter neuer Leitung wieder eröffnet. Seitdem befindet sich die Einrichtung in einer rechtlichen Grauzone.