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Missbrauch Haftstrafe für Vergewaltiger

Ein 32-Jähriger Stendaler hat sich an der Tochter seiner Freundin vergangen. Dafür muss er in den Knast.

Von Antonius Wollmann 09.01.2020, 11:56

Stendal l Noch 2019 hat das Landgericht Stendal einen 32-Jährigen wegen Schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Von Anfang 2015 bis zum 29. Juli 2019 hat er laut Urteil die 2008 geborene Tochter seiner langjährigen Lebensgefährtin, mit der er selbst zwei weitere Kinder hat, missbraucht und zudem Pornos gezeigt.

Die Strafkammer 3a unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden sah den Angeklagten in sieben von acht angeklagten Fällen der sexuellen Übergriffe als überführt an. Ein Verfahren wurde eingestellt, weil Tatzeit und -ort nicht konkret ermittelbar waren.

Das Mädchen musste ein jahrelanges Martyrium erleiden, wie der Opferanwalt im Prozess sagte. Tatorte waren Keller und zwei Wohnungen in Stendal-Stadtsee. In mindestens einem Fall waren die beiden anderen Kinder des Paares bei den sexuellen Handlungen anwesend. Die Lebensgefährtin war während der Taten außer Haus. Nach der letzten Tat am 29. Juli hatte der Angeklagte dem elfjährigen Opfer zehn Euro gegeben.

Das sei „besonders erniedrigend“ für das Kind gewesen, sagte Oberstaatsanwältin Ramona Schlüter im Plädoyer: „Sie wurde entlohnt wie eine Prostituierte.“ Für den Fall, dass das Mädchen ihrer Mutter von den Übergriffen berichten sollte, hatte er ihr gedroht. Die Mutter würde ihr sowieso nicht glauben. Außerdem würde die Beziehung zerbrechen, und die Polizei würde kommen.

Die kam auch tatsächlich, denn das Mädchen offenbarte sich am 29. Juli trotz Drohung der Mutter. Die rief sofort die Polizei, seitdem befindet sich der 32-Jährige in Haft und wird es auch bleiben. Zugute hielt ihm das Gericht, dass er geständig war und dem Mädchen somit eine Aussage vor Gericht ersparte. Nicht abgenommen haben ihm die Richter, dass ihm Stimmen befohlen hätten, das Mädchen zu missbrauchen – aus Rache, weil ihm die Kindesmutter den Sex verweigert hätte.

Der Angeklagte war wohl schon seit Jahren immer mal in psychiatrischer Behandlung, aber nur wegen depressiver Verstimmungen, wie ein Gerichtspsychiater berichtete. Von diesen Stimmen sei erstmals nach der Festnahme in der U-Haft die Rede gewesen, so der Gutachter. Oberstaatsanwältin Schlüter hielt das für eine Schutzbehauptung des Täters. „Die Kammer ist überzeugt, dass der Angeklagte im Vollbesitz der Steuerungsfähigkeit gehandelt hat“, hieß es denn auch in der Urteilsbegründung. Immerhin ließ sich der 32-Jährige im Prozess auf eine gütliche Schmerzensgeldregelung für das Opfer ein. Gemäß eines mit dem Opferanwalt geschlossenen sogenannten Adhäsionsvergleiches soll das Mädchen von seinem Peiniger 16.500 Euro erhalten.