750 Euro Strafe Mit sechs Bier im Blut gegen die Schranke
Betrunken mit dem Motorrad gegen eine Bahnschranke gefahren, das kostet einen 32-jährigen Seehäuser 750 Euro.
Stendal l Mit 1,13 Promille Alkohol im Blut hat ein Seehäuser mit einem nicht versicherten Motorrad auf einem Waldweg bei Seehausen eine Schranke demoliert. Wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Fahren mit einem nicht versicherten Fahrzeug hat das Amtsgericht in der vergangenen Woche einen 32-jährigen Seehäuser zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 30 Euro (750 Euro) verurteilt.
Außerdem wurde ihm als sogenannte Nebenstrafe die Fahrerlaub- nis für die Gesamtdauer von sechs Monaten entzogen. Knackpunkt war, ob das Fahren mit dem Krad dem Gesetz nach einen „Regelfall“ darstellt, wie die Staatsanwältin annahm, oder nicht, wie es die Verteidigerin sah. Zwar weiche der Sachverhalt von der Norm ab, gleichwohl verurteilte das Gericht den Kradfahrer nicht, wie von der Verteidigerin gefordert, zu einer Geldstrafe mit einhergehendem sechsmonatigem Fahrverbot, sondern zum Entzug der Fahrerlaubnis. Womöglich bekomme er nach dem halben Jahr eine neue Fahrerlaubnis erst nach einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU, „Idiotentest“), sagte Richter Rainer Mählenhoff. Das sei für einen Ersttäter aber eher unwahrscheinlich.
Am Abend des 12. Mai dieses Jahres traf sich der Seehäuser nach eigenen Angaben in seiner Heimatstadt bei seinem Kumpel. Bei dem hätte er sein erst kurz davor erworbenes, aber noch nicht zugelassenes Krad untergestellt gehabt. Nach dem Konsum von einigen Flaschen Bier – Richter Mählenhoff sprach davon, dass es mindestens sechs gewesen sein müssten, um auf 1,13 Promille zu kommen – sei ihnen „in den Kopf gekommen, etwas Spaß zu haben und eine Runde zu fahren“. Gesagt, getan.
Dazu will er mit seinem Kumpel das Bike auf einen Waldweg in Richtung Ausflugsgaststätte Forsthaus Barsberge geschoben haben. Nach dem Passieren einer Schranke im Wald hätte er angenommen, er befände sich auf Privatgelände, so der Angeklagte.
Das sei mitnichten so, stellte Richter Mählenhoff klar: „Der Weg ist öffentlich“. Hinter der Schranke sei er dann mit dem Krad gefahren. Das wäre ja vielleicht im Verborgenen geblieben, wenn er nicht auf dem Rückweg gegen die Schranke gefahren wäre und damit einen Schaden von etwa 300 Euro verursacht hätte.
Er sei „über den Lenker abgestiegen“ und hätte sich dabei leicht verletzt, sagte der Angeklagte. Das Motorrad wurde beim Crash ebenfalls beschädigt. Sein Kumpel hatte aus Sorge um den Angeklagten einen Notruf abgesetzt. Mit dem Notarzt kam dann aber zum Leidwesen des Angeklagten auch die Polizei ins Spiel.