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Mülldesaster Erste Müllurteile liegen in Stendal vor

Der Landkreis Stendal hat es mittlerweile schriftlich, dass die Müllsatzungen rechtswirdig sind. Es gibt eine Sonderseitzung des Kreistags.

14.10.2019, 23:01

Stendal/Magdeburg l Beim Landkreis Stendal waren jahrelang Hunderte Anschlusspflichtige nicht an die öffentliche Abfall- entsorgung angeschlossen. Obwohl die Volksstimme seit 2017 in zahlreichen Artikeln aufgrund von Recherchen zu Einzelfällen auf den Mißstand hingewiesen hat, wurde bei den Verantwortlichen des Landkreises das Problem offiziell geleugnet. „Es sind alle angeschlossen“, hieß es sowohl vom 1. Beigeordneten Denis Gruber (SPD) als auch von der bisherigen Geschäftsführerin Madlen Gose von der ALS Dienstleistungsgesellschaft, der kreiseigenen Abfallentsorgungsfirma.

Im Hintergrund wurde allerdings versucht, Schadensbegrenzung zu betreiben. Da sich die Kreispolitik vorrangig darauf beschränkte, den offiziellen Verlautbarungen Glauben zu schenken und auch ganz offensichtlich im Aufsichtsrat der ALS nicht Tacheles gesprochen wurde, gab es nur insofern Konsequenzen, als dass die ALS zahlreiche Mitarbeiter einstellte, die nunmehr die Anschlusspflicht ins Visier nahmen und vor allem bei den Gewerben Zwangsanschlüsse vornahmen. Zudem wurden teure externe Berater eingespannt, um das Abfalldesaster in den Griff zu bekommen.

Die Gesamtsituation hat sich seit Mitte August gehörig geändert. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat das Vorgehen des Landkreises erstmals juristisch bewertet. Verwaltungsrichter Niels Semmelhaack hat erhebliche Defizite aufgezeigt und in mehreren Entscheidungen dargelegt, dass die Abfallsatzungen des Landkreises aufgrund mehrerer Sachverhalte rechtswidrig sind.

Allerdings wollten die Verantwortlichen auch da noch nicht wahrhaben, dass etwas kolossal schiefgelaufen ist. Der Richter habe „einen methodischen Fehler“ begangen, als er die Gebührenkalkulation mittels einer Rechenoperation habe nachvollziehen wollen, erläuterte Denis Gruber im Kreistag. Er und auch Landrat Carsten Wulfänger (CDU) verwiesen darauf, dass im Übrigen noch keine Urteile vorlägen. Insgesamt hatte das Gericht im August elf Fälle verhandelt. Der Landkreis verlor auf ganzer Linie – auch bei weiteren Fällen einige Wochen später. Die Kosten dafür trägt der Landkreis – und damit letztlich der Gebühren- und Steuerzahler.

Seit Anfang Oktober liegt nun das ersten Urteile vor. Und Landrat Wulfänger stufte das Gelesene als derart gravierend ein, dass er noch am selben Tag den Kreistag zu einer Sondersitzung für den 17. Oktober einlud.

Und das Urteil – das der Volksstimme vorliegt – ist für den Landkreis in der Tat gravierend. Es sagt, dass bei der Abfallentsorgung seit Jahren gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3) des Grundgesetzes verstoßen wird. Es sind bei weitem nicht alle ans öffentliche Abfallentsorgungssystem angeschlossen, die laut Satzung dazu verpflichtet sind. Der Richter hatte die fehlenden Anschlüsse explizit bei den Kleingärtnern festgemacht. Von den 1972 Parzellenbesitzern in 56 Kleingartenvereinen seien die allermeisten nicht an das Abfallsystem angeschlossen, obwohl dies laut Satzung der Fall sein müsste. In der Kalkulation ist bei Kleingärten die Zahle „11“ vermerkt, wobei schon unklar sei, ob sich dies auf Parzellen oder Kleingärtenanlagen beziehe, schreibt der Richter. Die Vertreter des Landkreises – immerhin waren es sechs bei der Gerichtsverhandlung – hätten diese Unklarheit nicht ausräumen können. Sie seien zu einer sachgerechten Erläuterung der Kalkulation in der mündlichen Verhandlung nicht in der Lage gewesen, schreibt Richter Semmelhaack.

Nicht nur bei den Kleingärtnern konnte der Richter die Kalkulation für die Jahre 2017-2019 nicht nachvollziehen. Auch bei anderen „Gewerben“ seien die Zahlen nicht nachvollziehbar, wobei der Begriff Gewerbe laut Landkreissatzung weit gefächert ist in zwölf Unterbereiche und auch öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Seniorenheime oder Sportstätten berücksichtigt.

In einem anderen Rechtsverfahren habe der Landkreis dargelegt, dass er es den Eigentümern von Kleingartenanlagen freistelle, ob sie sich anschließen wollen oder nicht. Dies sei nicht nachvollziehbar, schreibt Richter Niels Semmelhaack. Im Gegenzug würden Inhaber von Kleinstgewerben „mit Verwaltungsakten überzogen“, in dem diese zwangsangschlossen wurden. Hier liege eine Ungleichbehandlung vor.

Auch das vorliegende Urteil betrifft eine dieser nachträglich angeschlossenen Gewerbe. Eine Frau aus Jerchel wurde mit ihrem Kleingewerbe für 2017 und 2018 mit zusätzlichen Gebühren zum Privathaushalt veranlagt. Sie legte Widerspruch ein und klagte letztlich. Das Gericht entschied nicht nur in ihrem Fall zu ihren Gunsten. Neben einigen Gewerbetreibenden hatte in den vergangenen Jahren vor allem Dietrich Schultz zahlreiche Klagen gegen Abfallbescheide eingereicht. Er hat diese allesamt gewonnen. Schultz sitzt mittlerweile nicht nur für die AfD im Kreistag, sondern ist auch Mitglied im Aufsichtsrat der ALS.