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Müllentsorgung Ausnahme für Kleingärnter weg

Nach den Gerichtsurteilen gegen die Abfallwirtschaft des Landkreises Stendal muss gehandelt werden. Kleingärtner müssen künftig zahlen.

Von Bernd-Volker Brahms 16.11.2019, 18:00

Stendal l Die Kleingärtner im Landkreis Stendal werden künftig verbindlich an die Abfallentsorgung angeschlossen. Dies teilte Denis Gruber (SPD) als zuständiger 1. Beigeordneter des Landrates am Donnerstag im Kreistag mit.

Es gäbe keinen Handlungsspielraum bei der Erstellung einer neuen Kalkulation für die Abfallgebühren. Die Kleingärtner könnten nicht herausgenommen werden. Sowohl Nico Schulz (Pro Altmark) als auch Mario Blasche (Die Linke) hatten sich danach erkundigt. „Wir haben die Kleingärtner 2004 mit in die Satzung aufgenommen, warum können wir sie jetzt nicht wieder streichen?“, fragt Blasche.

„Die Urteile beim Verwaltungsgericht sind eindeutig, die Kleingärtner sind anzuschließen“, sagte Gruber. Es gebe zwar keine einheitliche Rechtssprechung, jedoch würden die Urteile des Magdeburger Verwaltungsgerichtes ganz wesentlich auf dem im Landkreis Stendal nicht durchgesetzten Anschlusszwang beruhen. Hierüber könne man sich jetzt nicht hinwegsetzen.

Wie berichtet, hatte ein Verwaltungsrichter Mitte August zahlreiche Urteile gegen den Landkreis Stendal gefällt. Der Richter hatte die Gebührenkalkultionen seit 2015 für rechtswidrig erklärt. Derzeit wird beim Landkreis fieberhaft daran gearbeitet, die Kalkulationen für 2019 und 2020 sowie später auch für 2021 neu aufzustellen. Noch im Dezember sollen die Kalkulationen 19/20 verabschiedet werden, um vorläufige Rechtssicherheit zu haben.

Um die zurückliegenden rechtswidrigen Kalkulationen werde sich nicht gekümmert, heißt es auf Nachfrage aus dem Landratsamt. Die Bescheide aus der Zeit seien bestandskräftig, so dass lediglich die beklagten Bescheide für eine rückwirkende Bearbeitung relevant seien.

Edith Braun (Pro Altmark) bezweifelte, dass es möglich sei, derart kurzfristig bis Dezember neue Satzungen rechtssicher aufzustellen. „Eine hundertprozentige Rechtssicherheit werden wir sowieso nicht hinbekommen“, sagte Braun. Es sei schon schwierig, alle Kleingärten zu erfassen. Hier sieht auch Fraktionschef Nico Schulz die Schwierigkeit: „Es gibt im Verband organisierte Kleingärtner, es gibt nicht organisierte Gärtner und es gibt wild zusammenhängende Gärten“, sagte er. Das Verwaltungsgericht treibe den Landkreis in Bezug auf Rechtssicherheit damit in die Falle, so Nico Schulz.

Man orientiere sich am Bundeskleingartengesetz, sagte Gruber. Danach handele es sich ab fünf Gärten um eine Gartenanlage. Um eine akkribische Erfassung hinzubekommen, würden Liegenschafts-, Flur- und Vereinsregister genutzt, so der 1. Beigeordnete. Man arbeite mit den Kommunen zusammen. Außer aus Havelberg und Tangerhütte seien die Daten bereits eingegangen.

Auch mit den Kleingärtnern im Landkreis stehe man in Kontakt, so Gruber. Ende Oktober habe es ein Gespräch mit dem Kreisverband gegeben. Im Dezemebr gebe es ein weiteres zusammen mit Mitarbeitern der ALS und des Landkreises. Dabei soll es auch um praktische Fragen gehen, wie die der Tonnengestellung und Abholung des Abfalls. Es gibt im Landkreis derzeit 56 Vereine mit 2507 Parzellen, wobei es einen Leerstand von rund 20 Prozent gibt.

CDU-Fraktionschef Thomas Staudt hatte nichts Inhaltliches beizutragen, schimpfte aber darüber, dass der gesamte Aufwand überhaupt nötig sei. Es würden sich einige freuen, dass mit den Klagen „ein dickes Ei“ herausgekommen sei. „Am Ende zahlen alle nur mehr“, sagte Staudt.

Denis Gruber wies darauf hin, dass die Kalkulation nicht nur in Bezug auf die Kleingärten erneuert und akkribisch abgearbeitet werden müsse, vielmehr müsse es auch eine Neuberechnung der Einnahmen und Ausgaben geben. Aktuell habe es bei der Bioabfallverwertung eine Verschiebung gegeben.

Wie berichtet, wurde die Entsorgung und Verwertung neu ausgeschrieben. Der Betreiber der Anlage in Polte habe den Vertrag nicht verlängert, hieß es aus dem Landratsamt. Nun gibt es für das erste Quartal 2020 eine Zwischenvergabe. Diese ist bereits erfolgt. An wen, sagt der Landkreis auf Nachfrage nicht. Eine weitere dreijährige Vergabe steht noch aus.

Die neue Kalkulation werde nächste Woche fertig sein, sagte Gruber. Am 26. November soll sie erstmals im Ordnungsausschuss vorgelegt werden.