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Müllentsorgung Erst ab 2021 drastisch höhere Abfallgebühren

Bei Neukalkulation für 2019 und 2020 stützt sich der Landkreis Stendal noch auf einen Sonderposten von drei Millionen Euro.

Von Bernd-Volker Brahms 05.03.2020, 12:00

Stendal l Viele Bürger im Landkreis Stendal haben sich möglicherweise gewundert, dass sie immer noch keine Bescheide für die Müllgebühren für 2020 bekommen haben. Dies wird auch noch etwas weiter auf sich warten lassen.

Aufgrund der Verwaltungsgerichtsentscheidungen im vergangenen Jahr, die gegen den Landkreis ausgefallen waren, wurden die Gebühren für 2019 und für 2020 neu kalkuliert. Sie wurden den Mitgliedern des Ordnungsausschusses am Dienstag ein weiteres Mal präsentiert, nachdem weitere Ergänzungen vorgenommen worden waren.

Für die Gebührenzahler wird es für die beiden Jahre keine drastischen Einschnitte bei den Gebührensätzen geben, sagte Heie Erchinger von der Berliner Firma Gavia, die den Landkreis Stendal weiterhin bei der Kalkulation der Gebühren unterstützt. Um die Gebührensätze zu halten, wird allerdings eine Rücklage von rund drei Millionen Euro vollständig aufgebraucht. „Ab 2021 können die Gebühren nicht mehr über den Sonderposten gestützt werden“, sagte Erchinger. Pro Kopf müssen die Bürger ab dem kommenden Jahr mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von 10 Euro rechnen.

Schon für 2020 hätten sich Mehrkosten in der Abfallwirtschaft von rund zwei Millionen Euro ergeben. Von 6,94 Millionen Euro in 2019 steigen die Kosten der ALS Dienstleistungsgesellschaft und des Landkreises auf 8,91 Millionen Euro. Ein großer Batzen geht an Mehrkosten für die Bioabfallverwertung in Polte drauf. Dort hatte die Betreiberfirma den Vertrag auslaufen lassen und bei einer kurzfristigen Zwischenvergabe einen weit höheren Preis verlangt und dennoch den Zuschlag erhalten. Allein dies schlägt mit Mehrkosten in Höhe von 800 000 Euro zu Buche, wie Erchinger erläuterte. Bei der Neukalkulation waren insbesondere auch die Kleingärtner berücksichtigt worden. Dies war im vergangenen Jahr der Kritikpunkt eines Verwaltungsrichters an der Gebührenkalkulation des Landkreises gewesen.

Bislang waren elf Kleingärten angeschlossen. Nunmehr sind 120 Kleingartenanlagen mit 3447 Parzellen berücksichtigt worden. In der Darstellung der Kalkulation stehen 120 Bescheidempfänger sowie 1149 sogenannte Einwohnergleichwerte (EGW). Nach der Abfallgebührensatzung zählen drei Kleingärten als ein EGW.

„Ich kann jetzt aus dieser Tabelle wieder nicht herauslesen, wie man auf diese Werte kommt“, sagte Arno Bausemer (AfD). Dies sei genau der Kritikpunkt des Richters gewesen, sagte er. Bausemer war bei der Verhandlung im Verwaltungsgericht im August 2019 der einzige Zuschauer gewesen.

Der AfD-Kreistagspolitiker fragte im Ausschuss noch einmal nach und wollte beispielhaft erklärt haben, wie sich unter dem Punkt Hochschulen die angegeben Werte von 192 Bescheidempfängern und 1378 EGW zusammensetzen würden.

Berater Heie Erchinger verwies auf den Datenschutz und sagte, dass die Kalkulation lediglich eine „verkürzte Darstellung“ sein könne. Die Zahlen seien aber alle mit Einzeldatensätzen hinterlegt.

Kreistagsmitglied René Schernikau, der die Sitzung des Ordnungsauschusses vertretungsweise übernommen hatte, stellte in der Situation die Nichtöffentlichkeit des Ausschusses her, damit der Berater unter Berücksichtigung des Datenschutzes die konkrete Nachfrage Bausemers darlegen konnte.

Letztlich empfahlen die Ausschussmitglieder – nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit – mit fünf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen dem Kreistag die Befürwortung der Gebührenkalkulationen.