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Mundraub Darf ich an der Straße Obst pflücken?

Von Obstbäumen, die im Kreis Stendal an den Straße stehen, darf man nicht einfach so Früchte pflücken.

Von Kerstin Singer 04.08.2017, 12:00

Wer in diesem Monat über die Landstraßen der Altmark fährt, kommt oft an prall gefüllten Obstbäumen am Straßenrand vorbei. Obwohl viele dieser Früchte nie geerntet und meist überreif am Boden verfaulen, darf man sie nicht einfach so für den Eigenbedarf pflücken. Leider.

Der Landkreis Stendal ist da ganz streng. Wie eine Anfrage der Volksstimme bei der Behörde ergab, muss der Passant sich für jeden Baum an der Kreisstraße eine einzelne Genehmigung zum Pflücken einholen, um nicht Gefahr zu laufen, rechtlich belangt zu werden. Denn die öffentliche Straße gehört zwar zum Gemeinbrauch, damit ist aber nur das Befahren und nicht das Ernten gemeint. Es sei ja auch nicht ganz ungefährlich, auf einer vielbefahrenen Straße zu halten, um Obst zu pflücken. Das könne ja einen Unfall provozieren, lautet die Auskunft der Pressestelle. Daher sei dann schon eine Beschilderung wie bei einer Wanderbaustelle nötig, um die anderen Verkehrsteilnehmer vor den Pflückenden zu warnen.

Im Landkreis Salzwedel sieht man es hingegen nicht so eng. Dort wird das Pflücken sogar als ökologische Landschaftspflege und Wertschätzung des heimisches Obstes begrüßt, teilt Pressesprecherin Amanda Hasenfuß mit. Wer also für den eigenen privaten Bedarf an Straßenbäumen, die dem Landkreis gehörten, ernte, dürfe zugreifen. Beim Parken am Straßenrand sollte jedoch Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer genommen werden.

In anderen Regionen nehme die Werschätzung für kulturelle Obstlandschaften bereits zu, so Hasenfuß. Das zeige auch die Internetseite www.mundraub.org, in der Bäume oder andere Leckereien am Wegesrand kartiert werden.