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Pflege Zum Weihnachtsfest allein im Heim

Am 26. Dezember feiert die Schwiegermutter von Klaus Köppen ihren 92. Geburtstag. Sie wird ihn ohne Familie erleben müssen.

Von Anke Hoffmeister 25.12.2020, 06:00

Tangermünde l „Es ist noch gar nicht so lange her, da tönten unsere Politiker, dass es so eine Situation für Menschen in Seniorenheimen wie im ersten Lockdown nicht wieder geben wird“, macht Klaus Köppen seinem Unmut Luft. „Bis gestern hieß es auch noch, dass wir unsere Eltern zu Weihnachten besuchen dürfen. Doch eben kam der Anruf. Es besteht Besuchsverbot.“ Verständnis dafür hat er nicht. „Und wenn es nur 30 Minuten wären. Auch das ginge“, sagt er. Aber weggesperrt wie schon einmal für viele Wochen, das akzeptiert er nicht. Zumal die Schwiegereltern beide über 90 Jahre sind und während der Feiertage der hohe Geburtstag ansteht.

Das Ehepaar ist mit dieser Situation nicht allein. Hatte es doch in den vergangenen zwei Wochen auf Besuche verzichtet, um Weihnachten hier sein zu können. Inzwischen besteht für beide Pflegeheime in der Kaiserstadt Besuchsverbot.

Franz Christian Meier, Leiter Unternehmenskommunikation der KMG-Kliniken, schreibt auf Anfrage zum Seniorenheim „Elbblick“: „Es ist richtig, dass wir Besuche in unserem Seniorenheim in Tangermünde komplett einstellen mussten. Das Vorgehen wurde mit dem Bewohnerbeirat abgestimmt. Diese Maßnahme stellt leider eine enorme Zumutung dar, sowohl für unsere Bewohnerinnen und Bewohner als auch für deren Angehörige. Gleichwohl ist dies vor dem Hintergrund stark steigender Infektionszahlen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner zwingend notwendig. Wir bitten um Verständnis dafür. Der Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner steht für uns an erster Stelle. Nichtsdestotrotz bedauern wir es sehr, dass dies an den Festtagen notwendig ist.“

Auch im DRK-Seniorenheim „Goldener Herbst“ sind die Türen für Besucher geschlossen. „Seit vergangenen Dienstag“, bestätigt Leiterin Kathrin Rottig. Vorerst sei mit der Heimaufsicht Sachsen-Anhalt die Schließung bis zum 4. Januar abgestimmt. Wollte eine Leitung selbst darüber entscheiden, dürfe sie das bis zu drei Tage ohne Nachricht an die Heimaufsicht, erklärt Rottig das Prozedere.

„Wir waren so lange sauber“, berichtet die Leiterin. Plötzlich seien jedoch die positiven Test- ergebnisse in die Höhe geschnellt. Da sei das Risiko einfach zu groß, weiterhin die Türen offen zu halten. „Das Gefährliche ist, dass viele trotz des positiven Ergebnisses völlig symptomfrei bleiben“, schildert sie den Alltag. Im Zwei-Tages-Rhythmus würden jetzt alle getestet.

Die Mitteilung an die Angehörigen sei größtenteil noch am Tage der Schließung per Telefon erfolgt. „Größtenteils haben sie verständnisvoll reagiert, auch dankbar dafür, dass wir hier unsere Arbeit machen“, so Kathrin Rottig.

Die Heimleiterin ist zugleich stolz auf ihr Team. „Die meisten sind sehr belastbar. Sie stehen ihren Mann, wenn es darauf ankommt. Sie leisten täglich gute Arbeit, und wir wollen 12-Stunden-Dienste unbedingt verhindern.“ Die meisten würden sechs Stunden arbeiten – sechs Stunden mit FFP-2-Maske, Schutzbrille, Kittel und Handschuhen. „Das ist Arbeit unter extremen Bedingungen“, betont sie.

Im Humanas-Seniorenwohnpark in der Jägerstraße gibt es kein Besuchsverbot, da die Wohnungen gemietet sind und hier Pflege angeboten wird. „Allerdings haben wir an die Angehörigen appelliert, die Besuche auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Und das funktioniert auch sehr gut“, erklärt Unternehmenssprecher Fabian Biastoch auf Anfrage. Auch hier werde das Personal alle zwei Tage getestet. Bewohner würden bei Verdacht einem Test unterzogen.

Denise Vopel von der Pressestelle des Landesverwaltungsamtes teilte auf Anfrage mit, „dass die Einrichtungsleitung im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung für die Bewohner die Besuchsregelung festlegt“. Außerdem dürfe „der Zutritt nur nach erfolgtem PoC-Antigen-Test mit negativem Testergebnis gewährt werden“.

Weiter berichtet sie: „Aus der Begründung zur gültigen Eindämmungsverordnung ergibt sich, dass Besuche am Vormittag und am Nachmittag sowie an Wochenenden und Feiertagen möglich sein müssen, und sie dürfen keiner zeitlichen Begrenzung von unter einer Stunde je Besuch unterliegen. Besuche auf den Bewohnerzimmern sind zuzulassen. Eine Vertraulichkeit des Besuchs ist zu gewährleisten. Während des Besuchs tragen damit die Bewohnerinnen und Bewohner und Besucherinnen und Besucher die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes im Zimmer.“

Weiter teilt sie mit: „Eine Ausgangssperre für Bewohnerinnen und Bewohner ist als freiheitsentziehende Maßnahme nicht zulässig und mit dieser Verordnung auch nicht vorgesehen. Auch Besuche bei Angehörigen und nahestehenden Personen sind unter den Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 ausdrücklich zuzulassen.“ (Der komplette Paragraf ist im Internet auf der Landesseite zu finden.)

Bei positiven Testergebnissen in einer Einrichtung greift Absatz 5 der Verordnung (siehe Infokasten).