1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Durchsuchung bei Waffensammlern

Polizeiaktion Durchsuchung bei Waffensammlern

Weil sie massenhaft alte Waffen aus der ausgetrockneten Elbe bei Tangermünde geholt haben, bekamen 13 Waffensammler Besuch von der Polizei.

Von Bernd-Volker Brahms 24.08.2018, 15:26

Stendal l Mit einer großangelegten Durchsuchungaktion ist die Polizei am Donnerstag (23.8.) mit 80 Einsatzkräften gegen Waffensammler im Landkreis Stendal, im Jerichower Land sowie in Brandenburg und Thüringen vorgegangen. Insgesamt wurden 13 Objekte durchsucht und 13 Personen im Alter von 29 bis 49 Jahren namentlich festgestellt, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Das Amtsgericht Stendal hatte einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss unterschrieben.
Die Personen hatten seit Juli das Niedrigwasser der Elbe genutzt, um bei Tangermünde/Fischbeck mit Metaldetektoren und Sonden nach alten Weltkriegswaffen zu suchen. Sie nahmen sogenante Bodenfunde widerrechtlich in ihren Besitz, wie die Polizei mitteilte. Sie verstießen damit gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Denkmalschutzgesetz.
Im Mai 1945 waren Teile der 12. Armee unter dem Oberbefehlshaber Walther Wenck bei Tangermünde über die Elbe gegangen und nutzen dabei Teile der einige Wochen zuvor gesprengten Brücke. Sie hinterließen eine Menge Material, was auf dem Elbgrund liegt.
Bei der Durchsuchung konnten umfangreiche Beweismittel, darunter Waffen, Munition und Munitionsteile, aber auch nicht zugelassene pyrotechnische Erzeugnisse und Cannabispflanzen als Zufallsfunde sichergestellt werden, so Polizeisprecher Frank Küssner. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich zu einem großen Teil um sogenannte Militaria-Sammler. Bei den Durchsuchungen kamen auch Sprengstoffsuchhunde zum Einsatz.
Es wurden drei Objekte in Genthin durchsucht, zwei in Brandenburg, eins in Thüringen sowie ansonsten in kleineren Dörfern im Landkreis Stendal.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die hier beschriebenen Bodensuchaktionen mittels Metalldetektoren oder Ähnliches grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Verantwortlich hierfür sind die unteren Denkmalschutzbehörden. Eine Inbesitznahme oder der Erwerb von Gegenständen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, ist grundsätzlich verboten.