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Prozess eingestellt Groteskes Wirrwar im Amt

Weil zu viele Dinge im Stendaler Jobcenter nicht nachvollziehbar waren, stellte das Amtsgericht ein Betrugsverfahren ein.

Von Wolfgang Biermann 02.07.2019, 23:01

Stendal l Ein Prozess von einigem Unterhaltungswert fand unlängst am Amtsgericht statt. Es ging um Betrug, dessen ein 43-jähriger Neu-Altmärker beschuldigt wurde.

Der gebürtige Schleswig-Holsteiner sollte das Arbeitsamt um 1258,17 Euro betrogen haben, indem er als Hartz-IV-Empfänger die Aufnahme einer langfristigen Arbeit vom 3. April bis 31. Mai vorigen Jahres bei einem Stendaler Bauunternehmen, bei dem er noch heute tätig ist, pflichtwidrig verschwieg. Am Ende wurde das Verfahren gegen den Angeklagten ohne jegliche Auflagen eingestellt. Dem Gericht waren zu viele Dinge in Arbeitsagentur beziehungsweise Jobcenter nicht nachvollziehbar, sprich im Dunkeln verborgen geblieben. Von einem „grotesken Wirrwarr“ war gar die Rede.

So fand sich in der Gerichtsakte, von der Arbeitsagentur selbst eingereicht, sehr wohl eine schriftliche „In-Arbeit-Meldung“ des 43-Jährigen, die dieser schon am 13. April vorigen Jahres eingereicht hatte. Es ergab sich dabei nur eine Differenz von zehn Tagen zum 3. April, die der Angeklagte damit erklärte, dass sein Arbeitgeber die zehn Tage zunächst als Probearbeitszeit gewertet, später aber den Arbeitsvertrag um eben jene zehn Tage offiziell zurückdatiert hätte.

Der Prozess sollte eigentlich schon etwa zwei Wochen zuvor stattfinden. Doch zu diesem Termin war der kinderreiche Familienvater nicht gekommen. Daraufhin hatte das Gericht die polizeiliche Vorführung zum neuerlichen Termin angeordnet. „Die Termine trägt immer meine Frau in den Kalender“, begründete er sein Fernbleiben.

In Begleitung von drei Polizisten war er nun lange vor Prozessbeginn erschienen. Die Beamten hatten ihn zu Hause in einem Ort der Region Seehausen angetroffen und gleich mitgenommen. Allerdings gewährten sie ihm die Bitte, mit dem eigenen Wagen zu fahren und eskortierten diesen bis zum Polizeirevier am Uchtewall. Von dort brachten sie den Angeklagten im Dienstwagen zum Gericht. Damit war die Frage der Rückfahrt für den 43-Jährigen geklärt. Denn sonst hätte er sich abholen lassen müssen.

Zum Vorwurf des Betruges gab er an, dass er zwischenzeitlich eine Ratenvereinbarung mit der Arbeitsagentur geschlossen hätte. Zu einer Überzahlung sei es seiner Meinung nach aber gar nicht gekommen, da sein Verdienst immer mit dem Aufstockungsbetrag verrechnet worden sei. Auf diesem Weg folgte ihm das Gericht aber nicht in Gänze. Es nahm ihm auch nicht ab, dass er den Eingang des vollen Arbeitslosengeldes nicht bemerkt hatte, was der Angeklagte damit begründete, dass seine Bank seine Kontoauszüge nur einmal im Quartal übersenden würde. „Zahlen Sie das Geld zurück – und gut!“, hieß es letztlich von Seiten des Gerichts.