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Prozess Fiskus sind 59.000 Euro entgangen

Wegen Steuerhinterziehung muss sich ein 54-Jähriger vor dem Amtsgericht Stendal verantworten.

Von Wolfgang Biermann 20.03.2019, 23:01

Stendal l Um Steuerhinterziehung im fünfstelligen Bereich geht es seit der Vorwoche in einem für einen Laien recht verworrenen Prozess am Stendaler Amtsgericht. Ein 54-Jähriger aus dem Ostelbischen soll Mieteinnahmen von 2009 bis 2011 falsch beziehungsweise gar nicht angegeben haben. Gut 59.000 Euro an Steuern sind dem Fiskus laut Anklage entgangen. Insgesamt geht es um über 137.000 Euro an Mieten aus einem Mehrfamilienhaus, das der Angeklagte damals besaß, das aber nach Zwangsverwaltung inzwischen zwangsversteigert wurde.

Wobei im Prozess „nur noch“ die strafrechtliche Verantwortung des 54-Jährigen im Fokus steht. Denn steuerrechtlich haben die vom Finanzamt aufgrund fehlender Unterlagen nur grob geschätzten Einnahmen und Ausgaben per Steuerbescheid mittlerweile Bestandskraft. Der gebürtige Berliner hat die seiner Ansicht nach falschen Finanzamt-Bescheide nämlich nicht angefochten. Angeblich sei seine Post beim Finanzamt und von dort nicht bei ihm angekommen. Bedeutet, der Angeklagte muss die 59.000 Euro in jedem Fall ans Finanzamt zahlen.

Infolge von Problemen im privaten und im beruflichen Bereich will er den Überblick über seine Finanzen völlig verloren haben. Er hätte „sehr, sehr gut verdient“ und sei täglich zwischen seinem Wohnort und Berlin als Arbeitsort gependelt, gab der 54-Jährige an. Bis 2008 hätte ein Steuerberater seine Angelegenheiten geregelt und er stets Erstattungen vom Finanzamt bekommen. Er sei davon ausgegangen, das würde sich so fortsetzen.

Darin bestärkte ihn vor Gericht sein Verteidiger, der von größeren Investitionen in das Mietshaus sprach. Das aber stellte eine Steuerfahnderin in Abrede. Demnach gab es keine größeren Ausgaben für das Haus. Die Erstattungen des Finanzamtes seien lediglich Erstattungen der Lohnsteuer als Werbungskosten für die Fahrten nach Berlin gewesen.

Die Aufwendungen für das Haus könne er belegen, hielt der Angeklagte dagegen. Dazu hatte er etwa 20 Aktenordner mitgebracht. „Ich werde hier nicht Ihre Steuererklärung nachholen“, machte Richter Thomas Schulz dem Angeklagten klar, als dieser auf den Aktenberg verwies. Dazu gab Schulz dem Angeklagten auf, zum nächsten Prozesstag einen Steuerfachmann mit der Sichtung der Ordner und der Erstellung von nachvollziehbaren Nachweisen zu beauftragen und diese vorzulegen.

Eine vom Verteidiger angeregte Aussetzung des Prozesses lehnte Schulz ab. Ohne Rechtsmittel des Angeklagten hätte es den Prozess gar nicht gegeben. Denn das Gericht hatte einen Strafbefehl über eine Geldstrafe erlassen, gegen den er Angeklagte Einspruch eingelegt hatte.