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Prozess geplatzt Mit Alkoholfahne ins Gericht

Ein 60-jähriger Angeklagter erschien zum Gerichtstermin mit einer deutlichen "Fahne". Damit war er nicht verhandlungsfähig.

Von Wolfgang Biermann 18.10.2019, 23:01

Stendal l Dass ein 60-Jähriger aus der Region Osterburg mit 1,2 Promille zu seinem Prozess am Amtsgericht in Stendal erschien, hat wohl den Prozess platzen lassen, erspart dem Wiederholungstäter aber die Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung nicht. Er wird per Strafbefehl unter Einbeziehung einer gleichgearteten Vorstrafe zu neun Monaten Gefängnis verurteilt, ausgesetzt für zwei Jahre zur Bewährung. Außerdem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

Auf dem Gerichtsflur verbreitete sich vor Prozessbeginn Alkoholgeruch und stieg auch Richter Thomas Schulz in die Nase. Er ließ zwei Justizbeamte mit Atemalkoholmessgerät kommen und den 60-Jährigen pusten. 1,21 Promille zeigte das Gerät an. Er hätte lediglich „ein Bier“ getrunken, gab der Delinquent an. „Mit dem Wert können wir hier nicht verhandeln, Sie sind deutlich angetrunken“, sagte Richter Schulz. „Das ist genauso, als wären Sie gar nicht zur Verhandlung erschienen.“

Zunächst herrschte Ratlosigkeit bei Staatsanwältin, Verteidiger und Gericht. In Haft nehmen und ausnüchtern lassen, das sei dem Tatvorwurf aber nicht angemessen, oder den Termin neu ansetzen? Bei einem neuen Termin wäre aber auch nicht gewährleistet, dass der Angeklagte nüchtern erscheint, führte Richter Schulz an. Den Angeklagten nach Hause zu schicken und die Sache per Strafbefehl zu erledigen, lautete sein Vorschlag. Der stieß auf Zustimmung.

Und so beantragte die Staatsanwältin eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Da bei der Justiz bei der Bildung von Gesamtstrafen aber nicht einfach addiert werden darf, kam sie bei der Einbeziehung einer am 21. Mai ergangenen ebenfalls sechsmonatigen Bewährungsstrafe auf eine Gesamtstrafe von neun Monaten. Und die will Richter Schulz umgehend per Strafbefehl erlassen. Worum ging es?

Um körperliche Auseinandersetzungen zwischen Trinkkumpanen. Am 21. Mai war der 60-Jährige vom Amtsgericht zur ersten Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er bei einem Trinkgelage eine Mit- zecherin mit einer Bierflasche attackiert und verletzt hatte. Weil die Flasche als gefährliches Werkzeug eingestuft wurde, erfolgte die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Wobei die Frau mit 2,38 Promille einen höheren Alkoholwert hatte als der Angeklagte, der bei der Tat „nur“ auf 1,88 Promille kam.

Nur wenige Tage vor dem ersten Prozess hatte der 60-Jährige, ebenfalls bei einem Trinkgelage, den Ehemann der Frau mit einer Bierflasche attackiert und verletzt. Darum ging es in dem aktuellen Verfahren. Der Trinkkumpan gab an, kein Interesse an einer Verurteilung des Angeklagten zu haben: „Ein guter Freund bleibt ein guter Freund.“