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Prozess Haftstrafe für Attacke auf Polizisten

Gerade erst aus der Haft entlassen, wurde ein Stendaler wieder straffällig. Dafür geht er in den Knast.

Von Wolfgang Biermann 12.03.2020, 11:00

Stendal l Das Stendaler Amtsgericht hat jüngst einen vielfach vorbestraften Stendaler wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Polizisten) zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Petra Ludwig sah es als erwiesen an, dass der 49-Jährige, nur etwa einen Monat nach seiner letzten Haftentlassung, während einer Polizeiaktion in anderer Sache mit einem Besenstiel aus Metall einen Polizeibeamten geschlagen und am Knie verletzt hat.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Sein Mandant sei beim Aufstehen schlaftrunken und mit Restalkohol im Blut gestrauchelt. Den Polizisten hätte er mit dem Besenstiel nur versehentlich getroffen. Doch das nahm ihm das Gericht nach Anhörung mehrerer Polizeibeamter als Zeugen nicht ab.

Worum ging es? Am 13. August vorigen Jahres hatte eine Mutter in Stendal das Verschwinden ihres minderjährigen Kindes bei der Polizei angezeigt. Die Gefahr eines sexuell motivierten Verbrechens bestand. Die Polizei hatte daraufhin mit einem Großaufgebot die Stadt durchsucht. Dabei soll ein Hinweis eingegangen sein, dass sich das Kind bei einem einschlägig vorbestraften Mann befinden könnte. Doch das Nest war leer, in der Wohnung fanden die Beamten weder den Mann noch das Kind. Nach einem weiteren Hinweis ergab sich, dass der 49-Jährige mit langjähriger kleinkrimineller Karriere ein Kumpel des Gesuchten ist. Die Polizei begab sich zur Laube des Angeklagten im Südosten Stendals, um dort eine Durchsuchung vorzunehmen. Der Angeklagte soll sich schlafend im Eingangsbereich befunden haben.

Die Polizei soll nach Informationen der Volksstimme das Kind und den Gesuchten in einem anderen Raum aufgefunden haben. Die Beamten weckten daraufhin den schlafenden Angeklagten und setzten ihn davon in Kenntnis, dass seine Laube als Tatort beschlagnahmt sei. Damit war der 49-Jährige aber offenbar nicht einverstanden und es kam, so sahen es jedenfalls Staatsanwaltschaft und Gericht, zu den Widerstandshandlungen gegen die Beamten und die Verletzung mit dem Besenstil. Der galt als gefährliches Werkzeug und der Schlag damit als gefährliche Körperverletzung.

Um den Sachverhalt mit dem Kind ging es im Prozess nicht, er wurde nur eher beiläufig erwähnt. „Der Angeklagte ist ein unbelehrbarer Wiederholungstäter“, hatte das Amtsgericht schon 2013 dem damals 43-Jährigen in ein Urteil geschrieben. Bei fast allen Straftaten war Alkohol im Spiel. In diesem Fall hatte er aber „nur“ knapp zwei Promille intus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.