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Prozess Polizei rechts auf Standspur überholt

Ohne Fahrerlaubnis gefahren und dann den Prozess geschwänzt. Das wird teuer.

Von Wolfgang Biermann 26.12.2019, 02:00

Stendal l Wer möchte schon schon kurz vor Jahresende ins Gericht, um sich eine Strafe „abzuholen“? Schonfristen, wie sie manche Behörden zum Jahresende einräumen, haben Straftäter aber nicht zu erwarten. Darum wird zwei schwarze Schafe, die es nicht für nötig hielten, vor dem Amtsgericht Stendal zu erscheinen, ihre Strafe schriftlich ereilen.

Für einen 33-Jährigen Stendaler wird es sehr teuer. Als Wiederholungstäter, der schon mehrfach ohne Fahrerlaubnis am Steuer eines Autos erwischt wurde und dafür erst im Juli verurteilt worden war, beantragte der Staatsanwalt eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro (4800 Euro).

Da der Säumige ein stattliches Monatsgehalt bekommt, fällt die Tagessatzhöhe – ein Dreißigstel des Nettomonatseinkommens – mit 40 Euro recht hoch aus. Und somit auch die Geldstrafe. Richterin Petra Ludwig sicherte zu, den Strafbefehl wie vom Staatsanwalt beantragt zu erlassen.

Es ist aber fraglich, ob dieser Strafbefehl den Delinquenten auch erreicht. Denn er sei derzeit unauffindbar, gaben zwei Beamte von der Autobahnpolizei zu Protokoll. Er werde schon vom Amtsgericht im bayerischen Hof per Haftbefehl gesucht.

Wie die beiden Polizisten sagten, war der Angeklagte so dreist, bei einem Stau auf der A 14 Anfang August rechts auf der Standspur zu überholen. Dumm nur, dass in einem der überholten Autos eben jene Polizisten saßen, die sich den Übeltäter sogleich vornahmen. Dabei kam heraus, dass er gar keine Fahrerlaubnis besitzt.

Das wiederholte Fahren ohne Fahrerlaubnis war indes nicht das einzige Vergehen, das dem 33-Jährigen vorgeworfen wurde. Er soll laut Anklage auch noch das Jobcenter um 368 Euro betrogen haben. Weil die dafür zu erwartende Strafe aber gegenüber der für das Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht ins Gewicht fällt, wurde im Hinblick auf die 4800 Euro Geldstrafe das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Um wesentlich kleinere Beträge ging es in einem zweiten Fall unentschuldigten Fehlens am selben Tag. Eine bislang nicht vorbestrafte Stendalerin hatte im Internet Pferdefutter für 76,14 Euro bestellt. Bezahlt hatte sie die Ware allerdings nicht. Wegen Betruges war sie deshalb angeklagt. Dem Amtsgericht hatte sie in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie nicht kommen könne. Sie wohne in einem Stendaler Ortsteil, sei nicht mobil und müsse zu Hause sein, wenn ihre Tochter von der Schule komme.

Der Staatsanwalt beantragte für die Ersttäterin eine moderate Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 13 Euro (130 Euro). Mit ihrem Nichtkommen habe sie ihre Chance vertan, möglicherweise durch Einstellung des Verfahrens ohne Eintrag ins Strafregister ungeschoren davonzukommen, sagte Richterin Ludwig.