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Prozessauftakt 48-Jähriger soll mit Kriegswaffen handeln

Bis zu zehn Jahre Haft drohen einem gebürtigen Osterburger und einem zweiten Angeklagten, die seit gestern in Stendal vor Gericht stehen.

Von Wolfgang Biermann 14.07.2020, 17:36

Stendal l Unerlaubt eine Vielzahl an Handfeuerwaffen aller Art besessen und damit Handel getrieben zu haben – das wirft die Staatsanwaltschaft Stendal einem 48-jährigen gebürtigen Osterburger und einem 51-jährigen Niedersachsen aus der Nähe von Uelzen vor.

Seit dem gestrigen Dienstag stehen die beiden Männer wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Sprengstoffgesetz vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Stendal. Laut Anklageschrift sollen sich die beiden Männer von Juni 2014 bis zur am 7. Juli 2015 an den Wohnorten des Duos durchgeführten Razzia in über 100 Fällen Waffen, darunter auch Kriegswaffen, und diverse Munition von Waffenhändlern und Privatanbietern, großteils im Ausland beschafft, diese besessen, hergestellt, bearbeitet, instandgesetzt und mit 25 000 Euro Gewinn verkauft haben. Es handelt sich dabei um Verbrechenstatbestände, die mit jeweils bis zu zehn Jahren Gefängnis bedroht sind.

Bei dem jetzt in Berlin lebenden und nicht vorbestraften Osterburger stellte die Polizei bei der Durchsuchung neben Waffen und Munition auch Sprengstoff sicher. Beschlagnahmt wurden zudem Drehbänke sowie Standbohrmaschinen, die der 48-Jährige für die Bearbeitung und Instandsetzung der Waffen genutzt haben soll. Ihm rechnet die Anklage die Mehrzahl der Fälle zu.

Der nach Volksstimme-Informationen 2006 schon einmal wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vom Landgericht Stendal verurteilte Niedersachse wird von der Anklagebehörde mit weitaus weniger Fällen in Verbindung gebracht. Beteiligt gewesen sein soll laut Anklage ein gesondert verfolgter Mittäter.

Diesen, nicht mit auf der Anklagebank sitzenden Dritten belastete der als Haupttäter geltende 48-Jährige beim Prozessauftakt durch eine von seinem Verteidiger Hartmut Pawlitzki verlesenen Erklärung schwer. So will der Ex-Osterburger für den Mittäter nur als Strohmann aufgetreten sein, weil dessen Ehefrau Polizistin sei. In dessen Auftrag habe er Waffen en gros vorwiegend in der Slowakei bestellt und an ihn weitergeleitet. Von den Waffenlieferungen habe sein Mandant jeweils eine Waffe behalten dürfen. Eine Vielzahl der Anklagevorwürfe bestreite der Ex-Osterburger, gab der Verteidiger zu Protokoll.

Der mitangeklagte Niedersachse ließ über seine Verteidigerin erklären, dass er die ihm zur Last gelegten Taten „im Wesentlichen“ zugebe. Sechs Prozesstage hat das Landgericht bislang für den Fall angesetzt. Für den 12. August ist das Urteil vorgesehen.