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Schmierereien Justiz hat Verdächtigen am Haken

Seit 2016 wurden mehr als 50 Schriftzüge "Fick die Kripo" in Stendal an Wände geschmiert. Ein erster Tatverdächtiger steht bald vor Gericht.

Von Wolfgang Biermann 05.02.2020, 23:01

Stendal l Bewegung ist in einen Fall gekommen, der schon seit Jahren Polizei und Staatsanwaltschaft beschäftigt und die Gemüter erhitzt. 2016 tauchten die ersten großflächigen Schmierereien obszönen Inhalts – „Fick die Kripo“ – im Stendaler Stadtbild auf. Von insgesamt 54 ist die Rede, die mehrheitlich von Ende 2016 bis Mitte 2018 entstanden und zumeist von den kommunalen und privaten Grundstücksbesitzern auf eigene Kosten entfernt wurden.

Auch wenn es Schmierereien neueren Datums gibt, sind inzwischen nur noch relativ wenige an Fassaden und Hauswänden zu sehen. Versehen sind sie allesamt mit einem Zeichen, das dem amerikanischen Markenrecht entstammt. Ein Statement gegen die Staatsmacht, speziell gegen die Polizei? Die Stendaler Beamten ermittelten gewissenhaft, und ihre akribische Arbeit führte zum Erfolg. Sie machten im Vorjahr fünf Tatverdächtige aus: drei 19-Jährige, einen 18-Jährigen sowie einen 36-Jährigen.

Die Akten befinden sich bei der Staatsanwaltschaft, bestätigte Staatsanwalt Thomas Kramer als Sprecher der Behörde auf Nachfrage. Schon im Vorjahr war davon die Rede, dass die vier jüngeren Tatverdächtigen zusammen agiert haben könnten. Bei dem 36-Jährigen könnte es sich um einen sogenannten Nebentäter handeln.

Gerichtssprecher Michael Steenbuck erklärte auf Nachfrage den Unterschied zu einem „Trittbrettfahrer“: Wenn beispielsweise zwei Täter unabhängig voneinander zeitgleich einen Überfall auf dieselbe Bank planen und ausführen, sei von einer Nebentäterschaft auszugehen. Obwohl die Graffiti-Schmierereien von der Staatsanwaltschaft noch nicht angeklagt sind, erreichten sie doch schon auf Umwegen das Amtsgericht. Alltagsgeschäft dort: Ein Stendaler soll einer Frau das angeschlossene Fahrrad gestohlen haben. Diebstahl im besonders schweren Fall ist angeklagt, wobei alternativ auch die Unterschlagung von Fundsachen infrage kommt.

Ebenfalls Gerichtsalltag: die Bestohlene und weitere Zeugen erscheinen – der Angeklagte nicht. Das Gericht verzichtet auf eine sofortige Vorführung durch die Polizei. Stattdessen beraumt es einen neuen Termin an. Als Grund nennt der Richter eine neue Anklage, die dem Säumigen, es handelt sich um einen gerichtsbekannten 36-Jährigen, erst wenige Tage zuvor zugestellt worden sei. Die wolle er zusammen verhandeln. Dabei geht es um einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Beim 36-Jährigen soll bei einer polizeilichen Durchsuchung ein verbotener Schlagring gefunden worden sein. Durch Zufall erfährt die Volksstimme vom Grund der Durchsuchung. Beim Angeklagten wurden Beweismittel für die Urheberschaft an den „Fick die Kripo“-Schmierereien vermutet und zumindest der Schlagring gefunden.

Staatsanwalt Kramer bestätigte, dass es sich bei dem der Volksstimme namentlich bekannten Angeklagten um den der Schmierereien verdächtigen 36-Jährigen handelt. Anklage sei aber noch nicht erhoben worden. Wann das geschehe, wisse er nicht, der bearbeitende Staatsanwalt sei zurzeit nicht in der Behörde. Nach Volksstimme-Informationen soll der Beschuldigte zumindest einige der Schmierereien zugegeben haben. Dabei soll es sich unter anderem um das Stadtarchiv in der Brüderstraße und die Kreishandwerkerschaft im Mönchskirchhof handeln.

Beim Stadtarchiv könnte es sich gemäß Liste der Kulturdenkmale um ein Objekt handeln, das von besonderem historischem Wert ist. Hier käme möglicherweise gemeinschädliche Sachbeschädigung als Straftatbestand in Betracht. Während für „normale“ Sachbeschädigung bis zu zwei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe drohen, stehen auf gemeinschädliche Sachbeschädigung bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe, sagte Gerichtssprecher Steenbuck, ohne dabei auf den konkreten Fall einzugehen.

Weil die Vorführung durch die Polizei zum zweiten Prozesstermin misslang, beantragte die Staatsanwaltschaft gegen den 36-Jährigen beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls über eine Geldstrafe von 700 Euro wegen Fundsachenunterschlagung – der Fahrraddiebstahl sei ihm schwerlich nachzuweisen – und Waffenbesitz. Eine zum Prozess geladene Zeugin sagte im Gespräch mit der Volksstimme, dass der Angeklagte in der Nähe der Tatorte (Stadtarchiv und Kreishandwerkerschaft) gewohnt habe. Wo er jetzt wohne, wisse sie aber nicht.