1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Verschneite Schilder sind kein Freibrief

Schneesturm Verschneite Schilder sind kein Freibrief

Bleiben eingeschneite Verkehrsschilder in der Altmark gültig? Ja. Ortskundige Raser können zur Kasse gebeten werden.

Von Axel Junker 08.02.2021, 08:00

Bismark l „Wenn Hinweise auf Schildern nicht zu erkennen sind, kann man rechtlich nicht belangt werden“, erklärt Fred Nichterwitz, der in Bismark eine Fahrschule betreibt. Anders sieht es bei ortskundigen Verkehrsteilnehmern aus. „Als Ortskundiger sollte man sich schon auf seinen Hausstrecken auskennen“, so Nichterwitz. „Wenn aber jemand aus dem Erzgebirge durch die Altmark fährt, kann er sich auf diesen Straßen nicht auskennen, und er muss auch nicht bei einem verschneiten Verkehrsschild aussteigen und es frei kratzen.“

Ein Beispiel: Geschwindigkeitskontrolle in Garlipp an der Stelle, wo An der Gänseweide und Alte Dorfstraße auf die Landesstraße 15 münden. In dem Abschnitt der Einmündung sind nur 70 Kilometer pro Stunde erlaubt. Befährt der Autor dieses Beitrages am vergangenen Sonnabend bei eingeschneiten Schildern, die ansonsten auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hinweisen, die Stelle mit 100 km/h und wird geblitzt, erwartet ihn eine saftige Strafe. Ihm wird unterstellt, dass er die Verkehrsbedingungen kennt, weil er regelmäßig die L 15 benutzt. Fährt ein Erzgebirgler am Sonnabend unter gleichen Bedingungen mit erhöhter Geschwindigkeit westlich an Garlipp vorbei und wird geblitzt, kann er nicht belangt werden.

Ein Verkehrszeichen, das so stark eingeschneit, vereist oder verschmutzt ist, dass man seine Bedeutung nicht erkennt, ist unter Umständen nicht mehr zu beachten, stellt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) fest. Generell gelte für Verkehrszeichen der so genannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Demnach muss ein Verkehrsschild so aufgestellt sein, dass es der Fahrer schon mit einem raschen und beiläufigen Blick ohne weitere Überlegungen erfassen kann.

Wenn die Bedeutung eines Schildes nicht mehr zu erkennen ist, ist das laut ADAC allerdings kein Freibrief für verkehrswidriges Verhalten. Verschneite Verkehrsschilder bleiben dann gültig, wenn deren Bedeutung anhand der Form noch eindeutig zu erkennen ist. Dazu gehören beispielsweise das charakteristische, achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“.

Im Gegensatz dazu gibt es Schilder, die allein aufgrund ihrer Form mehrere Bedeutungen haben können. Dazu zählen laut ADAC die dreieckigen Gefahren- sowie die runden Verbots- oder Beschränkungszeichen – wie zum Beispiel erlaubte Höchstgeschwindigkeiten. Sind diese zugeschneit oder stark verdreckt, kann vom Verkehrsteilnehmer nicht erwartet werden, dass er sie befolgt. Für Ortskundige gilt dies allerdings nicht, schränkt auch der ADAC ein.

„Man muss nicht anhalten und die verschneiten Verkehrsschilder freimachen“, verweist noch einmal Fahrschullehrer Fred Nichterwitz auf das Verhalten bei der aktuellen Verkehrslage. „Man sollte aber dennoch die eingeschneiten Schilder nicht so einfach ignorieren.“ Entscheidend sei in diesen Tagen laut Nichterwitz, seine Fahrweise auf die derzeit stark wechselnden Straßenverhältnisse einzustellen. Und da war am vergangenen Sonnabend das Befahren der Landesstraße 15 mit 100 Kilometer pro Stunde nicht nur bei Garlipp sowieso unmöglich – unabhängig von den verschneiten Schildern zur Geschwindigkeitsbegrenzung.