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Stadtratswahl Unterschriftensammlung auf Anfang

Die Wählergemeinschaft "Bürger für Stendal" muss noch einmal Unterschriften sammeln.

Von Donald Lyko 13.03.2019, 02:00

Stendal l Das Nachbeben der Kommunalwahl von 2014 ist noch nicht verklungen, da ziehen schon vor der Stadtratswahl 2019 erste Gewitterwolken auf. „Ich bin stinksauer. Stendal kann alles – außer Wahlen“, sagte Olaf Lincke, Spitzenkandidat der Wählergemeinschaft „Bürger für Stendal". Der Grund für seinen Ärger: Erst während eines Gespräches mit der für Wahlen zuständigen Mitarbeiterin, bei dem es nur um eine Terminabsprache gehen sollte, erfuhr er „so nebenbei und nicht, dass die Stadt sich an uns gewandt hätte“: Die Unterstützerunterschriften für die Wählergemeinschaft dürfen erst nach der offiziellen Aufstellung der Kandidatenliste gesammelt werden. Die Kandidaten wurden am Sonnabend, 9. März 2019, nominiert, aber bereits davor hatten die Bewerber die notwendigen 100 Unterstützer­unterschriften und noch mehr gesammelt. Die könnten nun ungültig sein. Heißt: Bis die Bewerbungsfrist am Montag, 18. März 2019, um 18 Uhr endet, müssen die Unterschriften neu gesammelt werden.

Seiner Ansicht nach seien vorher geleistete Unterschriften ungültig, sagte Stadtwahlleiter Philipp Krüger auf Nachfrage. Aber: „Die Entscheidung hierzu trifft jedoch der Stadtwahlausschuss.“ Der tagt aber erst nach dem Bewerbungsschluss – Entscheidung ungewiss. Die „Bürger für Stendal“ wollen auf Nummer sicher gehen und in den kommenden Tagen noch einmal Unterschriften sammeln, kündigte Olaf Lincke an.

Der Stadtwahlleiter verwies darauf, dass bereits in der öffentlichen Bekanntmachung zur Stadtratswahl im Amtsblatt für den Landkreis Stendal vom 19. Februar 2018 der Hinweis gegeben worden sei, dass für Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen „Unterschriften erst nach Aufstellung der Bewerber gesammelt werden dürfen“. Formal können sich Olaf Lincke und seine Mitstreiter darum nicht einmal beschweren, denn auch auf den Formblättern, die die Unterstützer unterschreiben müssen, ist der Hinweis auf das zeitliche Prozedere mit Verweis auf die Kommunalwahlordnung Sachsen-Anhalts enthalten.

„Wir hätten uns aber gewünscht, dass darauf gesondert hingewiesen worden wäre“, sagte Lincke. Denn es hätte nicht nur ein Einweisungsgespräch zur Unterschriftensammlung gegeben, auch danach sei er mehrfach in der Verwaltung gewesen, um Vordrucke abzuholen und im Einwohnermeldeamt Zettel zur Prüfung des Wahlrechts abzugeben. Bei diesen Gelegenheiten sei nicht einmal gesagt worden, dass jetzt noch keine Unterschriften gesammelt werden dürften, so Lincke.

Im Kreis-Wahlbüro ist es anders gelaufen. Kreiswahlleiter Denis Gruber bestätigte, dass die Wählergemeinschaft „Pro Altmark“, die zur Kreistagswahl antritt, im Vorfeld den Hinweis bekommen habe, „dass Unterstützungsunterschriften erst nach der Aufstellungsversammlung der Bewerber gesammelt werden dürfen“.

„Das ist ein Politikum“, fasst Lincke seinen Ärger zusammen, „denn wenn wir es nicht schaffen, bis Montag die Unterschriften zusammen zu bekommen, werden wir nicht zur Wahl zugelassen.“

Betroffen ist auch die Wählergemeinschaft Freie Stadträte/Stendal, die am Montag, 11. März 2019, ihre Liste aufgestellt hat. Während des Treffens war über die genannte Passage auf dem Formblatt gesprochen worden. Aus dem Gespräch resultierte ein Anruf am nächsten Morgen in der Verwaltung. „Ansonsten hätten wir es gar nicht erfahren“, sagte Wolfgang Eckhardt auf Nachfrage, denn eine Info seitens des Stadtwahlbüros hatte es ebenfalls nicht gegeben. Am Abend zeigte er sich aber optimistisch, denn die notwendigen Unterstützerunterschriften „haben wir fast alle zusammen“.