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Geflügelpest Stallpflicht - oder nicht in Stendal?

Die Kreisverwaltung Stendal hat eine Stallpflicht wegen der Geflügelpest erlassen. Im Veterinäramt sind bereits Verstöße angezeigt worden.

13.01.2021, 16:11

Stendal l Es ist kalt an diesem Morgen. Die Straßen sind leer und mancherorts liegt noch der Raureif über der Landschaft. Bei der Fahrt durch Dörfer im Landkreis Stendal fallen viele leere Hühnerausläufe auf, beispielsweise in Bölsdorf, Mahlpfuhl und Brinkholz. Richtig so, denn seit dem 18. Dezember vergangenen Jahres gilt für das Federvieh eine Stallpflicht, um es vor der Geflügelpest zu schützen.

„Zurzeit ist nicht absehbar, wie lange die Auflagen gelten werden“, sagt Angela Vogel, Leiterin des Büros des Landrates gegenüber der Volksstimme. Da durch die Maßnahmen eine Übertragung der Erkrankung von Wildvögeln auf Hausgeflügel vermieden werden soll, sei laut Angela Vogel davon auszugehen, dass die Auflagen bis zum Abschluss des Frühjahresvogelzuges gelten werden.

Die Anordnungen des Landkreises besagen, dass das Geflügel im Stall bleiben muss, oder, sollte es in einer Volliere gehalten werden, nach oben durch ein geschlossenes Dach vor Wildvogelkot geschützt sein muss. Auslauf im Freien ist verboten. Zudem sollte laut dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) darauf geachtet werden, dass Kleidung und Schuhe vorm Betreten des Stalls gewechselt werden, damit kein kontaminiertes Material in den Stall getragen wird.

Nicht alle Geflügelhalter im Landkreis kommen diesen Vorgaben nach: „Dem Veterinäramt liegen mehrere Anzeigen vor, in denen auf die Nicht-Einhaltung der Vorschriften hingewiesen wird“, so Angela Vogel. Man würde diese Anzeigen derzeit prüfen.

Das scheint auch in dem Dörfchen angebracht zu sein, wo bei der Fahrt durch die Altmark nicht zu übersehen ist, dass die Geflügelpest-Auflagen nicht überall ernst genommen werden: Munter laufen Hühner im Freien herum, zwar in einem Gehege, das nach oben aber keinen Schutz vor Wildvogelkot bietet. Obendrein hat der „Stall“ ein großes Loch im Drahtzaun, sodass die Hühner ein- und ausgehen und selbst den Dreck samt Keimen von draußen nach drinnen schleppen können.

Diese Art der Haltung ist derzeit verboten. Aus gutem Grund: „Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen“, erklärt die Pressesprecherin vom Kreis. Wird die Krankheit festgestellt, muss der Tierbestand getötet werden. Doch nicht nur für Tiere sei das Virus ansteckend. Es kann auch auf den Menschen übertragen werden. „Mögliche Krankheitszeichen sind Bindehautentzündungen und grippeähnliche Symptome wie Fieber, Husten und Atemnot.“

Bisher sei kein Fall der Geflügelpest im Landkreis Stendal bekannt. Damit das auch so bleibt, werde die Einhaltung der Maßnahmen durch „amtliche Tierärzte und Tiergesundheitsaufseher des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes“ überwacht. „In der nächsten Zeit werden umfangreiche Kontrollen durchgeführt“, sagt Vogel.

Bei Verstößen gegen die Stallpflicht oder das Verbot von Geflügelausstellungen drohen Bußgelder in Höhe von 5000 Euro bis hin zur Ersatzzwangshaft. Damit hat der Landkreis das Bußgeld verhältnismäßig niedrig angesetzt, laut dem Land Sachsen-Anhalt wäre eine Strafe von bis zu 500 000 Euro möglich. Widersprüche gegen die Verordnung oder eine Klage seitens der Geflügelhalter liegen dem Landkreis bisher nicht vor.

Zum Schutz der Hühner gibt es Impfungen, jedoch nicht gegen die hochpathogene Form der Geflügelpest, vor der bislang nur die Stallpflicht als wirkungsvoller Schutz gilt. Verpflichtend regelmäßig geimpft wird gegen die Newcastle Krankheit, eine atypische Geflügelpest. Mitarbeiter des Veterinäramtes führen diese Impfung durch und kontrollieren den Impfnachweis, teilt die Kreisverwaltung mit.