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Gericht Tangerhütter Raser verurteilt

Verfolgungsjagd mit Polizei, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Drogen: Ein Tangerhütter ist vom Stendaler Amtsgericht verurteilt worden.

Von Wolfgang Biermann 23.10.2018, 00:00

Stendal l Drei Prozesstage waren am Amtsgericht Stendal vonnöten, um den Tatvorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis aufzuklären. Ein 34-Jähriger aus einem Ortsteil von Tangerhütte, der sich, ohne Fahrerlaubnis und unter Drogen stehend, am Abend des 4. Februar 2018 mit der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd auf der Landesstraße von Lüderitz nach Vinzelberg geliefert hatte und erst mithilfe eines zweiten Streifenwagens gestoppt werden konnte, ist am Ende zu 3150 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Außerdem verhängte Richter Thomas Schulz als sogenannte Nebenstrafe für den mehrfach einschlägig Vorbestraften eine einjährige Sperre zum möglichen Neuerwerb einer Fahrerlaubnis. Mit dem Urteil übertrumpfte das Gericht die Staatsanwaltschaft. Die hatte 1800 Euro Geldstrafe gefordert und auf eine zusätzliche Fahrerlaubnissperre verzichtet.

Die verschärfte Strafe machte das Gericht vor allem am Verteidigungsverhalten des Angeklagten fest. „Sie haben alles bestritten, was nicht zu beweisen war“, sagte Richter Schulz zum Angeklagten. So hätte dieser seine Großmutter als Entlastungszeugin „hergeschleppt“, die im Zeugenstuhl aber von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht habe.

„Nach Pluspunkten für den Angeklagten kann man lange suchen, aber nichts finden“, hieß es in der Urteilsbegründung. „Zum dritten Mal hintereinander und in kurzer Zeit ist er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden, das ist ihm völlig gleichgültig.“ Ein Jahr Fahrerlaubnissperre sei „das Mindeste“. Außerdem werde er danach nicht um eine MPU herumkommen.

Die alles entscheidende Frage im Prozess war, ob der Angeklagte von einem per Bußgeldbescheid erlassenen einmonatigen Fahrverbot wusste oder nicht. Er behauptete nein, zur Zeit der Postzustellung sei er gar nicht zu Hause gewesen, was sein Arbeitgeber bestätigen könne. Doch der bestätigte das Alibi am letzten Prozesstag nicht. Sein Mitarbeiter sei an jenem Tag in der Berufsschule gewesen. Und die endet mittags.

Die Postzustellerin konnte sich zwar nicht konkret an das Aushändigen des Bußgeldbescheids erinnern, zumindest aber die Zeit eingrenzen. Und das war genau die Zeit, in der der 34-Jährige angeblich auf Arbeit war. Und so reihte sich für das Gericht Indiz an Indiz.

Zwischenzeitlich hat ihm die Bußgeldbehörde die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen. Bei der Fahrt am 4. Februar stand der Angeklagte nicht nur unter Drogen, die Polizei fand auch noch welche bei ihm. Bei der Verfolgungsjagd fuhr der Angeklagte mit seinem VW-Passat, den er inzwischen verkauft haben will, nach Angaben einer Polizeibeamtin bis zu 160 Stundenkilometer – auch innerorts.