Ermittlungen Stendaler Oberbürgermeister Klaus Schmotz wehrt sich gegen Vorwürfe
Die Verantwortung für Grundstücksverkäufe liege nicht beim Oberbürgermeister.

Stendal - Der Oberbürgermeister der Stadt Stendal hat keine alleinige Entscheidungskompetenz in Grundstücksangelegenheiten. Darauf verweist Klaus Schmotz (CDU) nach dem Bericht über das Ermittlungsverfahren, das gegen ihn geführt wird.
Die Verantwortung für Grundstücksverkäufe obliege dagegen „je nach Höhe des Verkaufswertes dem Wirtschaftsförderungs-, Vergabe- und Liegenschaftsausschuss, dem Haupt- und Personalausschuss oder dem Stadtrat selbst“, informiert Philipp Krüger vom Büro des Oberbürgermeisters.
Stendals Oberbürgermeister schweigt zum Ermittlungsverfahren
Zum Verfahren selbst will sich das Stadtoberhaupt nicht äußern – es handele sich um ein laufendes Verfahren, hieß es zur Begründung.
Nach Volksstimme-Informationen ist die Stadt Stendal gegen ein Gerichtsurteil zum Grundstücksverkauf für das geplante Wohngebiet „Sonnenblick“ in Berufung gegangen, weil sie es nicht akzeptierte. Der Hauptausschuss soll beschlossen haben, auf die Berufung zu verzichten. Diesen Beschluss soll der Oberbürgermeister per Widerspruch außer Kraft gesetzt haben.
Was genau die Ermittlungsbehörden dem Oberbürgermeister vorwerfen, ist nicht klar. In dem Strafverfahren geht es nach Informationen der Polizeiinspektion Stendal um den Verdacht der Untreue. Die Ermittlungen könnten dafür sorgen, dass der Oberbürgermeister in dieser Angelegenheit als befangen gilt. Das sieht Klaus Schmotz nicht so.