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Strafbefehl Fehlender Führerschein wird teuer

900 Euro kostet es einen Mann, mit einem Motorroller durch Stendal gefahren zu sein, ohne den dafür nötigen Führerschein zu haben.

Von Wolfgang Biermann 07.06.2019, 01:00

Stendal l 900 Euro Geldstrafe kostet das Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung einen 57-jährigen, derzeit in Niedersachsen lebenden Mann. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird der nicht zu seinem Prozess am Amtsgericht erschienene Angeklagte nun per schriftlichem Strafbefehl von dieser Geldstrafe erfahren.

Der Mann mit 18 Einträgen im Strafregister war am 26. September 2016 in der Heerener Straße im Süden Stendals einer Polizeistreife aufgefallen. Zwei junge Beamte von der Bereitschaftspolizei (BePo) aus Magdeburg, die den Stendaler Kollegen Amtshilfe leisteten, fischten den auf einem Motorroller fahrenden Angeklagten seinerzeit aus dem fließenden Verkehr. „Weil er keinen Helm auf hatte, haben wir ihn angehalten und kontrolliert“, sagten die beiden im Gespräch mit der Volksstimme außerhalb des Gerichtssaales.

Bei der Kontrolle hätten sie festgestellt, dass der Angeklagte zum einen gar keine Fahrerlaubnis für den Roller (Mopedführerschein) besitzt und zum anderen mit einem „selbstgebastelten“ Versicherungskennzeichen unterwegs war. „GG 116.2“ soll auf dem Kennzeichen gestanden haben. Ein ziemlich sicheres Anzeichen dafür, dass es sich um einen sogenannten Staatsverleugner handelt, war zu erfahren.

Denn „übersetzt“ stünden die Buchstaben GG für das Grundgesetz und die Ziffernfolge 116.2 für den darin verankerten Artikel 116, Absatz 2, bei dem es um die deutsche Staatsbürgerschaft geht.

Weiteres Indiz für einen Staatsverleugner war für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, dass der Angeklagte den Polizeibeamten bei der Kontrolle im Jahr 2016 den „Diplomatenpass“ eines imaginären deutschen Staates vorgelegt hatte. Der Pass war somit genauso falsch wie das Kennzeichen. Allerdings ging es in dem aktuellen Verfahren vor dem Amtsgericht nur um das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Verfälschung des Moped-Kennzeichens. Zum Prozess kam es nicht, weil der Angeklagte es vorzog, nicht zu kommen.

„Er war lange Zeit verschwunden und erst jetzt in Niedersachsen festgestellt worden.“ Damit begründete das Gericht die lange Verfahrensdauer. Die Ladung zum Prozesstermin war ihm nachweislich Anfang Mai von der Post zugestellt worden. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft am 27. August vorigen Jahres schon einen Strafbefehl beantragt. Dieser war aber vom Amtsgericht nicht erlassen, sondern stattdessen ein Termin zur mündlichen Hauptverhandlung angesetzt worden. Das Gericht wollte sich selbst ein Bild vom Angeklagten und den Tatvorwürfen machen, hieß es. Ohne Aussage konnten die beiden Beamten der Bereitschaftspolizei das Gericht verlassen und wieder gen Magdeburg fahren.