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Tankbetrug ohne "Pappe" und mit falschem Kennzeichen

Von Wolfgang Biermann 22.09.2011, 04:32

Stendal. Eine "allerletzte Chance" hat ein 23-jähriger Stendaler am Dienstag von der Berufungskammer am Landgericht Stendal erhalten.

Am 30. Januar dieses Jahres war er mit einem Skoda in der Industriestraße unterwegs und tankte dort. Der Angeklagte erfüllte damit gleich drei Straftatbestände auf einmal, wie Richter Gundolf Rüge feststellte. Demnach besaß der 23-Jährige keine Fahrerlaubnis, das Kennzeichen stammte von einem Leipziger Opel, und schließlich bezahlte er nach dem Tanken die Rechnung von fast 70 Euro nicht.

Am 3. April war der Angeklagte wiederum am Steuer des Skoda aufgefallen, noch immer ohne Fahrerlaubnis. Das Amtsgericht hatte ihn daraufhin am 4. Juli wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Betrugs zu sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt. Bewährung aber wollte der Angeklagte mit seiner Berufung unbedingt erreichen, die Taten gestand er ein. Indes stand er schon wegen Fahnenflucht (unerlaubten Entfernens von der Truppe) unter Bewährung. Gleichwohl war er im Vorjahr bei einem Ladendiebstahl erwischt worden, was ihm eine Geldstrafe einbrachte. Zweifaches Bewährungsversagen sah das Amtsgericht damit als gegeben an. Der Angeklagte sei "sozial nicht sehr gefestigt", was einer Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung nicht förderlich sei.

"Mein Mandant ist auf gutem Weg ins Leben ohne Straftaten." Mit diesen Worten plädierte Verteidigerin Katja Sonne-Albrecht für eine Strafaussetzung zur Bewährung. Er habe psychisch unter dem gewaltsamen Tod seiner Mutter gelitten. Das habe ihn aus der Bahn geworfen, und er sei deshalb nicht zur Bundeswehr gegangen, obwohl er eine Karriere beim Militär auch jetzt noch als sein Ziel ansehe. Eine Ausbildung hat er noch nicht, nur einen Hauptschulabschluss. Er habe sein Leben aber geändert, sei aus Stendal weggezogen und mache seine Fahrerlaubnis. Mit der Arbeitsagentur habe er sich ins Benehmen gesetzt und beim Verein für Straffälligenbetreuung Hilfe gesucht. Und er sei in einer festen Beziehung.

Die Staatsanwaltschaft sprach sich gegen Bewährung aus. Die Berufungskammer gab dem Angeklagten "in dieser schwierigen Angelegenheit" aber einen Vertrauensvorschuss. "Wegen konkreter Umstände, die auf Besserung hindeuten und unter Abwägung aller Gesichtspunkte", wie Richter Rüge die Aussetzung der siebenmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung begründete. "Das ist die allerletzte Chance, nutzen Sie sie", mahnte er.