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Urteil des Landgerichts per einstweiliger Verfügung Techem darf Wärme in Süd unterbrechen

Von Wolfgang Biermann 27.10.2010, 04:15

Gestern hat das Landgericht Stendal im Eilverfahren per einstweiliger Verfügung den Energielieferanten Techem ermächtigt, die Lieferung von Fernwärme für drei Plattenbaublöcke in Stendal-Süd zu unterbrechen, wenn deren Besitzer, die Mustafazada & Evren GbR, nicht 115 000 Euro als Sicherheit hinterlegt.

Stendal. "Indizien sprechen für Zahlungsschwierigkeiten beziehungsweise für Zahlungsunwilligkeit bei der Mustafa-zada & Evren GbR", stellte Richter Marc Lienau gestern fest. Genau 115 000 Euro schuldet die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die mehrere Blöcke in Stendal-Süd bei einer Zwangsversteigerung erwarb, der Techem Energy Contracting GmbH an aufgelaufenen Heizkosten. Sagt zumindest Techem. Doch darum ging es gestern im Verfahren vor der Zivilkammer 3 (noch) nicht.

Einzelrichter Marc Lienau traf nach gescheiterter Güteverhandlung auf Antrag der Firma Techem die Entscheidung im so genannten Einstweiligen Verfügungsverfahren. Demnach wurde die Mustafa-zada & Evren GbR dazu verurteilt, den Technikern der Techem Zutritt zu den Hausanschlussstationen der betroffenen Wohnhäuser zu gewähren. Diese dürfen nun gegebenenfalls die Blöcke vom Fernwärmenetz trennen, wenn die 115 000 Euro nicht per Bankbürgschaft erbracht oder als Sicherheitsleistung hinterlegt werden.

Betroffen davon sind die Eingänge Hanseallee 2/2A, 4-12, 14/14A, 25-29, 31-39, 59-63 und 65/65A, die Lemgoer Straße 2-6/Hanseallee 57 sowie die Bremerstraße 2-6. Für den Fall, dass die Vermieter dem Urteil zuwiderhandeln, drohen bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld oder sechs Monate Ordnungshaft.

In einer spektakulären Aktion hatten Subunternehmer der Techem am 28. September versucht, die Lieferung von Fernwärme und Warmwasser zu unterbrechen (die Volksstimme berichtete). Offensichtlich handelte es sich beim jetzigen Eilverfahren um die Legalisierung dieser Aktion, die letztlich durch einen Einsatz der Polizei gescheitert war. Die Monteure mussten schon ausgebaute Steuerteile am 28. September wieder einsetzen.

Die Techem hatte als Zwischenlieferant gestern als Sicherheitsleistung eine höhere Summe gefordert, weil ihr die Stadtwerke Stendal als eigentlicher Lieferant die Fernwärme monatlich mit 18 000 Euro in Rechnung stellten. Ob die bislang aufgelaufenen und von der Techem geforderten Kosten in Höhe von 115 000 Euro in der Höhe und dem Grunde nach berechtigt sind, muss noch in einem so genannten Hauptsacheverfahren geklärt werden. Wobei die Vermieter laut Gericht unlängst "willkürlich" 14 000 Euro an die Techem gezahlt hätten.

"Dass die Fernwärme in Anspruch genommen wird, ist unstreitig", sagte Richter Lienau. An wen die Kosten dafür zu entrichten sind, nach Ansicht der Vermieter schon. Denn mit dem Kauf aus der Zwangsversteigerung war die Mustafazada & Evren GbR quasi in den bis 2014 geschlossenen Altvertrag der zuvor unter Zwangsverwaltung stehenden Blöcke eingetreten. Das aber verneinen die neuen Besitzer. Ihrer Ansicht nach seien die Stadtwerke ihr Partner. "Wir wünschen keine Belieferung durch Techem", sagte Anwalt Andreas Karga. Angeblich seien die Stadtwerke gegen eine Kaution von 30 000 Euro bereit, selbst die Fernwärmelieferung zu übernehmen und Techem aus dem Vertrag zu entlassen. Techem-Anwalt Hans-Joachim Heinz hatte der Gegenseite vorgehalten, nach dem Motto zu verfahren: "Egal, wo die Energie herkommt, wir nehmen sie und zahlen nicht."

Die Mustafazada & Evren GbR muss als unterlegene Partei 95 Prozent der auf einen Streitwert von 112 460 Euro festgelegten Prozesskosten zahlen.