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Tierquälerei Litt Wildschwein in Stendal zu lange?

Statt einem angeschossenen Tier den Gnadenschuss zu geben, soll ein Jäger es ignoriert und so einen qualvollen Tod verschuldet haben.

Von Wolfgang Biermann 05.09.2019, 03:00

Stendal l Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhob die Staatsanwaltschaft Stendal Anklage gegen einen Jäger. Ein angeschossenes Wildschwein soll bei einer Jagd unnötig lange gelitten haben.

Am Amtsgericht Stendal sollte es jüngst darum gehen. Gegen Zahlung von 1500 Euro ist das Verfahren kurz vor dem Prozess eingestellt worden, erfuhr die Volksstimme auf Nachfrage.

Der Jäger soll bei einer sogenannten Drückjagd im Elb-Havel-Winkel die Jagd nicht unterbrochen haben, um das angeschossene Tier von seinen Leiden mit einem Gnadenschuss zu erlösen. Ort und Zeitpunkt sowie Daten des Angeklagten sind nicht bekannt.

Das Tier sei getroffen, aber nicht tot gewesen, sagte Thomas Kramer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft und in diesem Fall auch Verfasser der Anklage. Das sei zunächst aber unbemerkt geblieben. Dazu müsse man wissen, wie eine Drückjagd ablaufe.

Das Wild, in diesem Fall Wildschweine, werden von Treibern mit oder ohne Jagdhunde in Richtung der Jäger gescheucht, um diesen einen sicheren Schuss zu ermöglichen. Das offenbar nicht tödlich getroffene Tier soll sich plötzlich bewegt, der Angeklagte aber nicht geholfen haben.

Wie Kramer weiter sagte, habe eine Nachfrage beim Leiter der Jagd ergeben, dass es aus Sicherheitsgründen verboten sei, ohne Unterbrechung der Jagd das Schussfeld zu betreten und den sogenannten Fangschuss zu setzen.

Warum eine Unterbrechung nicht erfolgte und ob die Zeit des Tierleidens unangemessen lang war, hätte der Prozess klären sollen. Nach Volksstimme-Informationen soll es sich um zwölf Minuten gehandelt haben.

Die Schuld des Angeklagten, so es denn überhaupt eine gebe, sei allenfalls gering, hieß es wohl im Vorfeld des Prozesses vom Verteidiger des Jägers. Er bot die Zahlung von 1500 Euro als Geldauflage gegen eine Verfahrenseinstellung an. Weil der Angeklagte nicht vorbestraft sei, hätten Gericht und Staatsanwaltschaft den Vorschlag akzeptiert.

Die genauen Umstände, wie es zu der Strafanzeige kam, sind unklar. Zeugen hätten das Geschehen wohl beobachtet und der Tierrechtsorganisation „People for the Ethical Treatment of Animals“ (englisch: „Menschen für den ethischen Umgang mit Tieren“), kurz „Peta“, ihr Wissen zugespielt, wird gemunkelt.

Peta-Aktivisten haben sich bei Staatsanwaltschaft und Gericht über die Einstellung des Verfahrens gegen den Jäger beschwert, ein Rechtsmittel haben sie aber nicht.

Im Netz findet sich ein Video, getitelt „Grausame Wildschweinjagd in Sachsen-Anhalt“. Ob es sich bei den Amateur-Aufnahmen um den angeklagten Sachverhalt im Ostelbischen handeln soll, wird auf der Internetseite von Peta nicht erklärt, auch nicht auf Youtube, wo das Video ebenfalls zu finden ist.