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Überfall Mit Waffe an Schläfe Geld gefordert

Ein 36-Jähriger muss sich wegen schweren Raubs vor dem Landgericht verantworten. Er brach in Volgfelde in ein Wohnhaus ein.

Von Wofgang Biermann 29.09.2019, 01:00

Stendal l Im Prozess am Landgericht Stendal um schweren Raub, dessen ein gerichtsbekannter Stendaler angeklagt ist, war für diese Woche das Ende erwartet worden. Stattdessen wird es einen weiteren Fortsetzungstermin geben, an dem „wir dann hoffentlich fertig werden“, wie die Vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden überraschend am Ende des dritten Verhandlungstages mitteilte.

Wie berichtet, wird dem 36-Jährigen vorgeworfen, zur Mittagszeit am 7. Juni vorigen Jahres maskiert und bewaffnet sowie mit mindestens einem unbekannt gebliebenen Mittäter in Volgfelde (Landkreis Stendal) in ein Einfamilienhaus eingedrungen zu sein und die allein anwesende Eigentümerin mit „Panzer-Tape“ (einem Klebeband) gefesselt zu haben.

Dabei soll er ihr auch eine Schusswaffe an die Schläfe gehalten haben. „Ihnen passiert nichts, wenn Sie ruhig sind; wir wollen nur Geld. Wo ist das Geld?“, soll der Täter laut Anklage gesagt und die 62-Jährige in Angst und Schrecken versetzt haben.

Sie habe kein Geld, hatte die Hauseigentümerin nach eigenen Angaben als Zeugin vor Gericht dem Täter gesagt. Sie sei im Bad mit Klebeband ans Klo gefesselt worden, nach dem ihr zuvor schon Mund und Augen zugeklebt worden waren. Die Täter hatten das Haus durchsucht, aber nichts gefunden, obwohl sich 1500 Euro im Keller und im Arbeitszimmer des Ehemannes befanden. Die Täter flüchteten mit dem Auto des Ehemannes. Trotz Hubschrauber- und Fährtenhundeinsatz konnten sie nicht gestellt werden.

Der Angeklagte hatte im Prozess erst geschwiegen und dann eine wenig glaubhaft klingende Geschichte aufgetischt. Wohl gab es keine Augenzeugen, weil die Täter maskiert waren, dafür konnten aber an diversen Stellen im Haus DNA-Spuren vom Angeklagten gesichert werden, so am Klebeband und an einer Taschenlampe, zugleich ein Elektroschocker.

Die Spuren versuchte er damit zu erklären, dass er Lampe und Klebeband bei seinem Bruder aufbewahrt hätte. Beides sei von Unbekannten geklaut worden, um ihm die Sache in die Schuhe zu schieben. Doch sein Bruder berief sich am zweiten Prozesstag als Zeuge auf sein Aussageverweigerungsrecht. Ein zweiter angeblicher Zeuge kam erst gar nicht. Beim dritten Prozesstag war der ebenfalls gerichtsbekannte 26-jährige Magdeburger wohl da, wusste aber nichts von der Taschenlampe und auch nichts vom Klebeband.

Der Bruder trat auch noch einmal an und sagte diesmal aus, bestätigte die Angaben des Angeklagten aber nicht. Demnach befänden sich Taschenlampe und Klebeband noch immer in seiner Wohnung. Auch die überraschend vom Verteidiger in den Zeugenstand gerufenen beiden Schwestern des Angeklagten vermochten nicht, ihren Bruder vom Tatvorwurf zu entlasten.