1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Dreiste Lüge fliegt zufällig auf

EIL

Unterschlagung Dreiste Lüge fliegt zufällig auf

Ihren Nachbarn sagte eine Stendalerin nicht die Wahrheit, als sie einen E-Bike-Akku unterschlug. Raus kam es trotzdem.

Von Wolfgang Biermann 09.03.2020, 13:12

Stendal l Das Amtsgericht hat jüngst am zweiten Prozesstag ein Stendaler Pärchen wegen Fundsachenunterschlagung zu Geldstrafen verurteilt. Die bislang unbescholtene 36-Jährige muss 200 Euro und ihr mehrfach vorbestrafter Lebensgefährte (32) 500 Euro zahlen.

„Das ist blöd gelaufen, jetzt müssen Sie die Konsequenzen tragen“, sagte Richter Rainer Mählenhof in der Urteilsbegründung zu den teilgeständigen Angeklagten.

Es ging um einen mobilen Akku für ein E-Bike (Neupreis etwa 300 Euro). Der Sohn einer Bewohnerin des Mehrfamilienhauses, in dem auch die Angeklagten wohnen, hatte am 15. Mai vorigen Jahres das E-Bike im Keller abgestellt und den Akku entnommen. Er wollte das wertvolle Teil in die elterliche Wohnung tragen, legte ihn zwischenzeitlich aber auf dem im Treppenhaus abgestellten Kinderwagen der Angeklagten ab. Und vergaß ihn.

Tage später fiel es ihm wieder ein. Er fragte seinen Kumpel, den Sohn der Angeklagten, nach dem Akku-Verbleib – ohne Ergebnis. Später fragte seine Mutter auch noch mal nach, diesmal die Angeklagte. Sie hätte den Akku vom Kinderwagen genommen und ihn auf die Treppe gestellt, hat die 43-Jährige demnach zur Antwort bekommen. Sie würde ihren Freund, den Angeklagten, noch mal fragen, zitierte die Zeugin die Angeklagte weiter.

Der Akku war und blieb verschwunden. Sie habe Anzeige bei der Polizei erstattet, sagte die Zeugin weiter aus. Aus Kostengründen wollte sie sich einen gebrauchten Akku übers Internet anschaffen und stolperte quasi über eine Offerte im eBay-Kleinanzeigenmarkt. Das Angebot eines gebrauchten und zu ihrem Rad passenden Akku stammte vom Angeklagten.

Sie informierte die Polizei. Das Ganze flog auf, der auf eBay angebotene Akku war der „Abhandengekommene“. Diebstahl könne man dem Pärchen wohl nicht nachweisen, aber Fundsachenunterschlagung. Und um eine solche handele es sich hier. Die werde genauso bestraft wie Diebstahl, sagte Richter Mählenhoff. Zugegeben hatte die 36-Jährige immerhin, dass sie den Akku vom Kinderwagen mit in ihre Wohnung mitgenommen hat. Beim Prozessauftakt hatte sie bestritten, gewusst zu haben, wem der Akku gehört.

Die Nachbarin hätte sie angeblich gar nicht danach gefragt. Darum musste die Nachbarin am zweiten Prozesstag als Zeugin aussagen. Nach deren Aussage sah das Gericht die Unterschlagung des im Treppenhaus von der Angeklagten gefundenen Akku als erwiesen an. Richter Mählenhoff blieb im Urteil jeweils 100 Euro unter den von der Staatsanwältin geforderten Geldstrafen. Seltsamerweise nahmen die Angeklagten das Urteil sofort an, obwohl sie sich bis zum Schluss angeblich keiner Schuld bewusst waren.