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Urteil 90-Jähriger verzichtet auf Führerschein

Staatsanwaltschaft, Richter und der Sohn des Stendaler Rentners konnten ihn gemeinsam zur Abgabe seines Führerscheins überreden.

Von Wolfgang Biermann 02.05.2019, 23:00

Stendal l Staatsanwältin und Richter kostete es Ende vergangenen Monats eine gehörige Portion an Überzeugungskraft, einen 90-jährigen Autofahrer dahin zu bringen, seinen Führerschein freiwillig abzugeben und auf Rückgabe zu verzichten. Ohne den Selbstverzicht wäre der ansonsten rechtlich unbescholtene hochbetagte Stendaler wohl wegen Unfallflucht verurteilt worden.

Und das schon zum zweiten Mal. Denn im Jahr 2012 gab es bereits eine ähnlich gelagerte Straftat, die mit einer Geldstrafe geahndet wurde. Gefängnis bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sieht das Gesetz im Regelfall dafür vor.

Aktuell wurde dem Rentner vorgeworfen, am 19. Januar dieses Jahres mit seinem Pkw in der Stendaler Bahnhofstraße beim Ausparken mit einem anderen Pkw kollidiert und einfach weggefahren zu sein. Schaden am fremden Auto: 1595,33 Euro.

In der tags darauf in der Volksstimme veröffentlichen Polizeimeldung war zu lesen, dass eine 33-jährige Magdeburgerin ihren Suzuki gegen 15.30 Uhr direkt vor dem Bahnhof geparkt hatte. Als sie kurze Zeit später zu ihrem Pkw zurückgekehrt sei, hätte bereits eine Zeugin auf sie gewartet.

Und die habe ihr mitgeteilt, dass ein Mann sein Auto quer zur Fahrbahn geparkt hätte. Als er rückwärts ausparkte, sei er gegen den Suzuki gestoßen. Der Mann habe den Schaden in Augenschein genommen, sei dann aber wieder eingestiegen und davon gefahren.

Allerdings konnte sich die Zeugin das Kennzeichen des Unfallverursachers merken. Die Polizei veranlasste eine Halterfeststellung. Der mutmaßliche Unfallflüchtige wurde aufgesucht und sein Wagen untersucht. Dabei hätten entsprechende Unfallspuren gesichert werden können, hieß weiter in der Polizeimeldung.

„Da hat wohl mein Verstand ausgesetzt“, räumte der alte Herr die ihm vorgeworfene Unfallflucht ein. „Kann es sein, dass die Zeit des Autofahrens für Sie vorbei ist?“, tastete sich Richter Rainer Mählenhoff gefühlvoll an den Angeklagten heran.

Nicht auszudenken, wenn es statt eines beschädigten Autos Verletzte oder gar Tote gegeben hätte, wies er den schwerhörigen und schon leicht vergesslich, sonst aber trotz Gehstockes recht agil wirkenden Rentner auf mögliche Unfallszenarien hin. Angesichts seiner guten Rente könne er sich doch ein Taxi leisten.

Uneinsichtig zeigte sich der Angeklagte keineswegs, aber auch noch nicht vollends überzeugt. Sein ihn begleitender Sohn half ihm sodann ein wenig auf die Sprünge. Demnach hatten die Kinder ihrem hochbetagten Vater schon mehrfach dazu geraten, aufs Autofahren zu verzichten. Und so zog der Angeklagte schließlich seinen Führerschein aus der Tasche und drückte ihn Richter Mählenhoff in die Hand. „Endgültig“, so steht es im Gerichtsprotokoll.