1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Betrügereien kosten Mann 10.000 Euro

Urteil Betrügereien kosten Mann 10.000 Euro

Nahezu 10.000 Euro muss ein Stendaler zahlen, der mehrfach betrog und Strafbefehle ignorierte.

Von Wolfgang Biermann 25.06.2019, 00:00

Stendal l Das war‘s. Ein gerichtsbekannter Stendaler, der wie berichtet per Strafbefehl wegen Internet- und Jobcenterbetruges vom Amtsgericht im April zu einer Geldstrafe in Höhe von 280 Tagessätzen zu je 30 Euro (8400 Euro) verurteilt wurde, muss zahlen. Gegen den Strafbefehl hatte er Einspruch über seine Verteidigerin einlegen lassen. Die kam zum Prozesstermin, er nicht. Eine Vollmacht hatte er ihr nicht erteilt.

Und so wurde der Einspruch vom Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft verworfen. Die Volksstimme hatte über den Säumigen und dessen besondere Dreistigkeit berichtet. Obwohl er als Angeklagter eine Ladung zu seinem Prozess im April nachweislich erhalten hatte, buchte er angesichts des Termins kurzfristig für 600 Euro eine Reise ins Ausland und flog zwei Tage vor dem Prozess für eine Woche nach Madeira. Als Entschuldigung galt die Urlaubsreise beim Prozess im April freilich nicht.

„Das ist einfach unverschämt“, hatte Richter Rainer Mählenhof das Verhalten kommentiert. Und so erließ das Amtsgericht per Strafbefehl die Geldstrafe über 8400 Euro. Den Strafbefehl fand der Urlaubsflieger bei seiner Rückkehr im Briefkasten vor und ließ flugs dagegen durch seine Verteidigerin Einspruch einlegen.

Zu Gesicht bekommen habe sie den Angeklagten bislang nicht, nur mit ihm telefoniert, gab die sichtlich genervte Pflichtverteidigerin nun beim zweiten Prozesstermin an.

Zu den 8400 Euro Geldstrafe muss der Angeklagten noch sogenannte Wertersatz von 1450 Euro leisten. Das ist die Summe, die er insgesamt bei seinen Betrügereien ergaunert hat. Zum einen war die Rede davon, dass er das Stendaler Jobcenter um gut 1500 Euro betrogen hat. Dafür hatte er im Herbst vorigen Jahres eine Geldstrafe von 4500 Euro kassiert. Diese Geldstrafe war mit in den aktuellen Strafbefehl einbezogen worden.

In drei weiteren Anklagen wurde ihm zur Last gelegt, im Internet Handys zum Kauf angeboten, aber nicht geliefert zu haben. Darunter eines im Wert von 1000 Euro. Die Kaufwilligen hatten gezahlt, der Angeklagte lieferte aber nicht, weil er die Handys gar nicht besaß.

Sein Strafregister zählt bislang 13 Einträge, die Mehrzahl wegen Betruges und Urkundenfälschung. Mit der Zahlung seiner Geldstrafen hat er offenbar auch Probleme. Er hätte die Bank gewechselt, daher sei es zu „Komplikationen in der Zahlungsabwicklung gekommen“, laute eine fadenscheinige Entschuldigung.

Die bundesweit verstreut wohnenden Opfer seiner Internetbetrügereien waren weder im April noch in der Vorwoche vom Gericht als Zeugen geladen worden. Das hätte die Verfahrenskosten bei dem klaren Sachverhalt noch weiter in die Höhe getrieben, hieß es vonseiten des Gerichts.