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Urteil gesprochen Vielfachtäter muss wieder ins Gefängnis

19 Einträge ins Strafregister hat er bereits, jetzt kommt für einen 31-jährigen Stendaler ein weiterer hinzu und er muss ins Gefängnis.

Von Wolfgang Biermann 03.08.2017, 15:13

Stendal l Gäbe es so etwas wie eine Hitliste für Strafverfahren, hätte ein 31-jähriger Stendaler laut Ausführungen der Staatsanwältin in ihrem Plädoyer vor dem Amtsgericht in der vergangenen Woche Anspruch auf einen der vorderen Plätze. Wohl habe der Angeklagte „nur“ 19 Einträge im Strafregister, eine interne Verfahrensliste bei der Staatsanwaltschaft weise dazu aber über 140 Einträge auf. Wegen drei neuer Straftaten – Körperverletzung, Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung und Diebstahl – ist er jetzt zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Schon im April war er vom selben Richter zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil ist aber, ebenso wie ein weiteres aus dem November 2016 nicht rechtskräftig geworden, weil er dagegen Berufung beim Landgericht eingelegt hat, die noch nicht verhandelt wurde.

Im aktuellen Urteil hieß es, dass seine Vorstrafen die „gesamte Kleinkriminalität abdecken“ würden. Geld- und Freiheitsstrafen würden ihn ebenso wenig beeindrucken wie die Unterbringung im Maßregelvollzug.

Worum ging es diesmal? Der 31-Jährige hatte am 16. Februar dieses Jahres morgens um 5.30 Uhr einem ihm eigentlich körperlich überlegenen ehemaligen Arbeitskollegen am Bahnhof aufgelauert und ihn durch Faustschläge im Gesicht verletzt.

Er hätte angenommen, der Ex-Kollege wäre für seine Entlassung verantwortlich gewesen, was dieser als Zeuge aber von sich wies. Für seine Entlassung sei der Angeklagte selbst verantwortlich gewesen, gab der 30-Jährige an.

Schon am 15. April vorigen Jahres soll der Angeklagte seiner ehemaligen Lebensgefährtin gedroht haben: „Dich bring ich um, ich lösch Dich aus...“ Das gab er wohl zu, wies der Frau aber eine Mitschuld zu: „Die hat mich zuerst beleidigt und beschimpft.“ Schließlich griff er am 2. Februar dieses Jahres in einem Einkaufsmarkt in Tangermünde in die Kühltruhe und stahl zwei Schweinefilets im Wert von 6,71 Euro. „Ich wollte mir mal was gönnen und hatte kein Geld.“

Dem Angeklagten fehle es als „Vielfachtäter“ an der grundsätzlichen Einstellung, sagte der Richter und informierte weiter, dass es bereits drei neue Anklagen gebe.

Wie die Volksstimme auf Nachfrage erfuhr, wird sich der 31-Jährige alsbald vor dem Landgericht wegen Brandstiftung verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, die Gartenlaube seiner Ex-Freundin angezündet zu haben. Gegen das aktuelle Urteil kündigte der Verteidigung schon mal Berufung an.