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Vertragskündigung Hoffnung für Sparer der Sparkasse geplatzt

Das Stendaler Amtsgericht hat die Klage gegen die Kündigung von Sparverträgen zurückgewiesen.

Von Wolfgang Biermann 29.11.2017, 15:25

Stendal l Am 28. November hat das Stendaler Amtsgericht ein weiteres Urteil in Sachen Kündigung sogenannter Prämien-Spar-Verträge (PS-Sparen) durch die Kreissparkasse (KSK) Stendal gesprochen.

Zivilrichter Holger Märtin hat die von einem Ehepaar erhobene Klage gegen die Kündigung ihres unbefristeten Sparvertrages abgewiesen. Wie berichtet, hat die KSK mehr als 2000 derartige Verträge gekündigt. Die sind zwar vom Zins her unlukrativ, bringen dem Sparer alljährlich aber ab dem 15. Jahr eine Prämie von 50 Prozent des jährlich eingezahlten Sparbeitrages.

Mit dem jetzigen Urteil ist die in der mündlichen Verhandlung am 14. November aufkeimende Hoffnung auf einen andersgearteten und bislang in derartigen Fällen einmaligen Prozessausgang geplatzt. Wie von Gerichtssprecher Michael Steenbuck auf Nachfrage erläutert wurde, bezog sich die in der Verhandlung am 14. November tatsächlich getätigte und in der Volksstimme wiedergegebene Äußerung von Richter Märtin, wonach sich die Sparkasse nur die Rosinen herauspicke, lediglich auf einen der Gründe, die der Klägeranwalt als Argument gegen die Kündigung vorgebracht hatte. Nämlich um das im Sparvertrag selbst festgeschriebene Kündigungsrecht.

Das sah Richter Märtin nämlich allein beim Sparer. Auch die „Kündigung aus sachgerechtem Grund“ ließ nach Auffassung Märtins eine Kündigung durch die Sparkasse nicht zu. Die von der Kreissparkasse ins Feld geführten „Besonderen Bedingungen im Sparverkehr“ ließ Märtin ebenfalls außer Acht. Die Klageabweisung basiert laut Gerichtssprecher Steenbuck „rein auf gesetzlichen Gründen“. Richter Märtin sieht demnach im Bürgerlichem Gesetzbuch bei der Sparkasse das Recht zur Kündigung. Für den 19. Dezember kündigte Märtin in zwei weiteren, gestern verhandelten Verfahren „mit der üblichen Problematik“ Urteile an.

So will eine Stendalerin, dass ihr 1996 geschlossener Vertrag weitergeführt wird. Als Zeuge sagte ihr Ehemann aus. Der konnte sich aber ebenso wie eine inzwischen berentete KSK-Mitarbeiterin nicht an seinerzeit konkret gemachte Zusagen der Sparkasse erinnern. Ähnlich im gleichgelagerten zweiten Prozess, in dem es ebenfalls um einen Vertrag aus 1996 geht.

In beiden Fällen erinnerten sich Kläger und/oder Zeugen nur daran, dass von „guter Altersvorsorge“ die Rede war. Und an Werbe-Flyer, Plakate und Beispielrechnungen. Bezüglich des gestrigen Urteils sieht Gerichtssprecher Steenbuck, dass bei den hiesigen Gerichten inzwischen eine „einheitliche Rechtsprechung zu erkennen“ sei.

Die Richter würden jeweils „eigenständig prüfen“ und andere Gründe für die Abweisung von Klagen anführen. „Eine höhere Instanz wird weise und abschließend entscheiden“, sagte Richter Märtin am Ende des letzten Falles. Ob die bisherigen Urteile des Amtsgerichts und des Landgerichts Stendal von Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof gehalten werden, bleibt abzuwarten, schlug Gerichtssprecher Steenbuck in die gleiche Kerbe. Die Kläger sollten die Hoffnung also doch noch nicht aufgeben.