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Verurteilt Autofahrer muss sechs Monate ins Gefängnis

Weil er wiederholt ohne Fahrerlaubnis fuhr und dabei erwischt wurde, muss ein 56-jähriger Stendaler nun ins Gefängnis.

Von Wolfgang Biermann 28.10.2020, 07:00

Stendal l Sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Haftpflichtversicherung in Tateinheit mit Urkundenfälschung. So lautet das Urteil des Stendaler Amtsgerichts für einen Rolandstädter.

Der 56-Jährige mit 24 Einträgen im Strafregister – vorwiegend wegen Verkehrsdelikten – war am 4. April vorigen Jahres um 14.50 Uhr in Erxleben von einer Polizeistreife am Steuer eines VW-Tuareg angehalten und kontrolliert worden. Dabei fiel er gleich mehrfach auf.

Zum einen waren am Tuareg Kennzeichen eines Skoda-Oktavia angebracht, Versicherungsschutz bestand somit zweitens für den VW nicht. Und schließlich war der Angeklagte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Besonders schwer wog für Staatsanwaltschaft und Gericht, dass er erst einen Monat zuvor, nämlich am 2. August vorigen Jahres, vom Amtsgericht Magdeburg wegen Straßenverkehrsgefährdung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Die werde mit aller Wahrscheinlichkeit angesichts der aktuellen Verurteilung widerrufen, sagte Richterin Petra Ludwig in der Urteilsbegründung. Zum Prozess in Stendal wurde der 56-Jährige aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Halle vorgeführt, wo er seit dem 7. Januar dieses Jahres bis zum Juli nächsten Jahres eine Haftstrafe in anderer Sache verbüßt. Die sechsmonatige Freiheitsstrafe nahm der Vater von sechs Kindern von fünf Frauen sofort an, sie ist rechtskräftig. Er wolle sich geständig zur aktuellen Anklage einlassen, hatte seine Verteidigerin zum Prozessauftakt angekündigt.

Der Mann zeigte sich dann auch geständig, konnte auf Nachfrage des Gerichts aber kein wirkliches Motiv für die Fahrt mit dem Tuareg angeben. Er hätte ein Problem mit dem Alkohol und sei spielsüchtig.

Das Skoda-Kennzeichen will der gelernte Maurer, der nach eigenen Angaben bis zu seiner Inhaftierung in einer Reinigungsfirma beschäftigt war, in einer Stendaler Werkstatt „gegriffen“ haben. Viel war es nicht, was der Angeklagte und seine Verteidigerin an Positivem in die Waagschale zu werfen hatten. Immerhin, so seine Verteidigerin, habe er in der JVA Halle angefangen, an seiner Suchtproblematik zu arbeiten. Sie schloss sich in seltener Einträchtigkeit der Forderung der Staatsanwältin nach sechsmonatiger Freiheitsstrafe an. „Der Angeklagte scheint geläutert“, sagte Richterin Ludwig in der Begründung des Urteils, mit welchem sie den übereinstimmenden Forderungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft folgte. Bewährung komme nicht in Betracht, weil eine positive Sozialprognose nicht gestellt werden könne. Aber immerhin habe er jetzt „mit den sechs Monaten Gefängnis ein Ende vor Augen“.