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Vor Gericht Frau bestellt und vergisst, zu bezahlen

Die 52-jährige Stendalerin bestellte und es wurde geliefert. Nur bezahlte die Frau die Ware nicht. Darum stand sie jetzt vor Gericht.

Von Wolfgang Biermann 03.11.2020, 17:00

Stendal l Gerätschaften für Haus und Garten im Internet auf Rechnung bestellt, aber nicht bezahlt zu haben, wurde jüngst einer Stendalerin am Amtsgericht vorgeworfen.

Die 52-Jährige zeigte sich geständig und reumütig und punktete damit bei Staatsanwältin und Richterin. Dazu kam der relativ geringe Wert der nicht bezahlten Waren für insgesamt 133 Euro. So fand der Prozess für die Angeklagte ein gutes Ende.

Zahlt sie die Kaufsumme von 133 Euro innerhalb eines Monats an den Verkäufer, wird ihr im Prozess zunächst vorläufig eingestelltes Verfahren endgültig eingestellt. Dazu muss sie dem Gericht einen Kontoauszug oder einen von der Bank quittierten Beleg vorlegen, lautete die Auflage. Die 52-Jährige versprach die umgehende Zahlung.

Es war schon ungewöhnlich, was die Frau bestellt hatte. Die Waren sprachen eher für einen männlichen Käufer. Zunächst hatte sie im Februar vorigen Jahres einen Benzinrasenmäher im Wert von 99 Euro und einen Monat später eine Schlagbohrmaschine im Wert von 34 Euro geordert. Beide Geräte hatte sie nicht auf ihren eigenen Namen, sondern auf den ihres Sohnes bestellt und liefern lassen. Der erhielt weder Rasenmäher noch Bohrmaschine, dafür aber Manungen, die dem jungen Mann ins Haus flatterten. Da er die Geräte weder bestellt noch geliefert bekommen hatte, wehrte er sich gegen ein drohendes Inkasso.

Und so kam heraus, dass seine Mutter den Rasenmäher und die Bohrmaschine auf seinen Namen bestellt und auch geliefert bekommen hatte. Ob sie die Geräte je benutzt hat, blieb unerwähnt. Sich im Prozessvorfeld mit dem Verkäufer zu verständigen und mögliche Zahlungsvereinbarungen zu treffen und damit ihren guten Willen zu zeigen, hätte sie verabsäumt, antwortet die Angeklagte mit gesenktem Blick auf die Frage des Gerichts. Sie hätte sich in „finanziellen Schwierigkeiten“ befunden, so ihr Erklärungsversuch.

Mit den Bestellungen im Namen ihres Sohnes sei „was schiefgelaufen“, gab die derzeit Arbeit suchende gelernte Verkäuferin an. Und: „Es ist noch mehr offen“, gestand sie kleinlaut ein. Sie hätte weitere Waren bestellt und nicht bezahlt. Die Richterin zeigte sich darüber schon informiert, obgleich es diesbezüglich noch keine Anklage gibt. Demnach stehen weitere Forderungen für nicht gezahlte Rechnungen in Höhe von knapp 700 Euro im Raum.

„Sie können doch nicht so viel Zeug bestellen, wenn Sie das Geld nicht haben“, hielt die Richterin der 52-Jährigen vor, die schuldbewusst den Kopf senkte. Ein Wiedersehen vor Gericht sei unvermeidlich, sollte sie weiter den Kopf in den Sand stecken und keinen Kontakt mit den Verkäufern suchen, um von den Schulden loszukommen, bekam sie mit auf den Weg.