Corona Was Notbremse für den Landkreis Stendal heißt
Schon bei einer Inzidenz von über 100 wäre das öffentliche Leben im Kreis weitgehend zum Erliegen gekommen. Mit 216 (Stand gestern) wird die Bundesnotbremse zur Vollbremsung.

Stendal
Im Landkreis Stendal mussten statt der „Bundesnotbremse“ schon zuvor die Reißleine gezogen werden. Landrat Patrick Puhlmann (SPD) setzte jedoch die bisher eigenverantwortlich beschlossene Verordnung außer Kraft und die Bundesnotbremse in Kraft.
Die Regelungen
Das gilt jetzt ab dem Sonnabend, 24. April. Für Nachfragen stand die Kreisverwaltung nicht mehr zur Verfügung. So ist nicht bekannt, wer die Einhaltung der Maßnahmen mit welchem Personalaufwand überwacht und wie Verstöße geahndet werden.
Die Schulen sind zu...
Die Schulen bleiben geschlossen, eine Notbetreuung ist eingerichtet. „Wie mit Abschlussklassen und 4. Klassen der Grundschulen verfahren wird, regelt zuständigkeitshalber das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt“, heißt es in der Mitteilung des Landkreises.
... die Kitas auch
Die Kindertagesstätten und Kinderpflegestellen bleiben auf Grund der neuen Regelungen ebenfalls geschlossen. Der Inzidenzwert von 165 wurde nicht an mindestens fünf Kalendertagen unterschritten. Somit ist die Öffnung laut Infektionsschutzgesetz nicht möglich. Eine Notbetreuung ist eingerichtet.
Kein Kontakt
Kontaktbeschränkungen gelten wie folgt: Treffen dürfen sich nur noch die Angehörigen eines Haushalts mit einer weiteren Person und den zu dieser Person gehörenden Kindern.
Nachts nicht raus
Wegen der weit über 100 liegenden Inzidenz gilt die Ausgangssperre gemäß den Regelungen Infektionsschutzgesetz zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.
Nicht ins Geschäft
In den Geschäften (außer Supermärkten) ist Terminshopping nicht möglich, da der Inzidenzwert im Landkreis Stendal über 150 liegt, heißt es zur Begründung.
Einrichtungen dicht
Freizeiteinrichtungen und die öffentliche Einrichtungen bleiben geschlossen.
Sport nur kontaktlos
Die Ausübung von Sport ist nur allein oder zu zweit oder aber mit den Angehörigen des eigenen Hausstands möglich. Für Kinder bis zur Vollendung des 14.?Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern, so, wie es das Bundesinfektionsschutzgesetz festlegt.
Essen zum Mitnehmen
Gaststätten bleiben geschlossen. Die Ausnahmen finden sich im Gesetz wieder. Die Auslieferung von Speisen und Getränken bleibt möglich. Der Verkauf zum Mitnehmen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr des Folgetages ist untersagt. Die Auslieferung in dieser Zeit ist jedoch möglich.