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Meldepflichtige Tierseuche West-Nil-Virus bei Kanarienvogel in Tangerhütte nachgewiesen

Ein Kanarienvogel trug den auf Menschen übertragbaren Erreger in sich. Das West-Nil-Virus ist eine meldepflichtige Tierseuche.

Aktualisiert: 30.07.2021, 16:55
In Tangerhütte gibt es den ersten Fall des West-Nil-Virus in Sachsen-Anhalt. Es wird von Mücken übertragen.
In Tangerhütte gibt es den ersten Fall des West-Nil-Virus in Sachsen-Anhalt. Es wird von Mücken übertragen. Foto: dpa

Tangerhütte (akö) - Der Erreger des West-Nil-Virus ist bei einem Kanarienvogel aus Tangerhütte festgestellt worden. Darüber informiert das Landesamt für Verbraucherschutz. Es sei das erste Mal, dass der auch auf Menschen übertragbare Erreger nördlich von Magdeburg nachgewiesen wurde, heißt es weiter.

Das West-Nil-Virus gilt als meldepflichtige Tierseuche, die vor allem bei Vögeln auftritt. Doch auch Säugetiere, einschließlich des Menschen, können sich damit anstecken. Als Überträger kommen vor allem Stechmücken in Frage.

Nur jeder 150. Infizierte erkrankt schwer

Der Großteil der Menschen, die sich mit dem West-Nil-Virus infizieren, zeigen keine Symptome. Etwa 20 Prozent aller Angesteckten entwickeln grippeähnliche Symptome, die meist mit einem plötzlich auftretenden Fieber einhergehen. Nur jede 150. infizierte Person erkrankt schwer.

Risikofaktoren für schwere Verläufe sind das Alter von über 50 Jahren sowie ein geschwächtes Immunsystem, informiert das Landesamt für Verbraucherschutz weiter. Bei einem schweren Verlauf können Folgeerkrankungen wie West-Nil-Enzephalitis (Hirnentzündung), Meningitis (Hirnhautentzündung), Poliomyelitis (Kinderlähmung) auftreten. Hinzu können Symptome wie Kopfschmerzen, hohes Fieber, Nackensteifigkeit, Stupor (Erstarrung), Desorientierung, Koma, Krämpfe, Muskelschwäche und Paralyse (vollständige Lähmung) auftreten.

Eine Schutzimpfung für Menschen gibt es nicht. Als eine Schutzvorkehrung empfiehlt das Landesamt, Mücken- oder Zeckenstiche zu vermeiden, indem entsprechende Kleidung getragen wird oder Mückenabwehrmittel benutzt werden. Auch die Verminderung möglicher Brutstätten komme in Frage.

Die Volksstimme wollte vom Landesamt für Verbraucherschutz wissen, welche Konsequenzen das Auftreten des Virus für Tierhalter hat. Diese und andere Fragen ließ die Behörde bis Redaktionsschluss unbeantwortet.