Kommunalaufsicht bat Verwaltung der Einheitsgemeinde zur Anhörung / Ergebnis noch offen Auch "Stadt Frankfurt" könnte Zusatz im Namen verlieren
Die Kommunalaufsicht des Landkreises hat nicht nur die Zusätze "Stadt" in den Ortsbezeichnungen für Wanzleben und Seehausen als rechtswidrig bezeichnet, sondern auch den Namen "Stadt Frankfurt", der für einen der Ortsteile Wanzlebens steht. Die Einheitsgemeinde sollte nun bei der Anhörung darlegen, wie es einst zu der Ortsteil-Bezeichnung kam. Das Ergebnis der Anhörung will der Landkreis erst in einigen Tagen mitteilen.
Wanzleben. Die von der Kommunalaufsicht beanstandete Fassung der Hauptsatzung, wonach die Zusätze "Stadt" bei den Ortsteilen Wanzleben und Seehausen gegen geltendes Kommunalrecht verstoßen sollen, war Thema einer Anhörung am Montag. Dabei wurde auch der Zusatz im Namen "Stadt Frankfurt" als ehemaliger Ortsteil von Wanzleben moniert. Der Titel "Stadt" sei eine Bezeichnung und kein Namensbestandteil, erklärte Sylvia Wendt, zuständige Leiterin der Kommunalaufsicht des Landkreises, in der vergangenen Woche der Volksstimme auf Nachfrage. Es müsse nun auch im Fall "Stadt Frankfurt" geklärt werden, wann und wie die Bezeichnung zustande kam. "Uns liegen leider keine Angaben dazu vor. Deshalb wurde die Verwaltung der Einheitsgemeinde damit beauftragt, die Hintergründe der Namensgeschichte bei der Anhörung darzulegen", erklärte die Kommunalaufsichtsleiterin.
Nach Recherchen der Volksstimme wird der Name des Wanzleber Ortsteiles auf den dort einst bewirtschafteten Gasthof "Zur Stadt Frankfurt" zurückgeführt, der den Reisenden Kost und Logis bot. Das schreibt Professor Gerd Gerdes in seinem kürzlich erschienenen zweiten Teil seiner "Chronik der Stadt Wanzleben". Das Jahr der Entstehung sei wie der Name des Erbauers unbekannt, heißt es in der Chronik weiter.
Im Jahr 1816, bei der Neueinteilung des Regierungsbezirkes Magdeburg in 15 Landkreise, war unter den 1470 Orten kein Nachweis über "Stadt Frankfurt" zu finden. Als weitere Quelle zum Namen des Ortsteiles zählt Professor Gerdes auf, dass 1861 "Stadt Frankfurt" auf der Domänenkarte aufgeführt wird.
Mit einer "Stadt" hat die kleine Siedlung allerdings wenig zu tun. Für Sylvia Wendt ist der ausschlaggebende Punkt, dass nach der gültigen Rechtslage nur die Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben – Börde die Bezeichnung "Stadt" tragen darf. Als Namensbestandteil dürfe der Titel nicht verwendet werden. "Wir werden in der Problematik eine Lösung finden, müssen aber die Rechtslage beachten", sagte sie. Gegen die gekürzte Namensvariante, dann möglicherweise nur noch "Frankfurt", stünde vorerst nichts, auch wenn die Namen bereits an die Main-Metropole und die Oder-Stadt vergeben sind. Namensdopplungen gebe es in Deutschland schließlich viele, sagte Wendt. Es gebe schließlich auch mehrere Seehausen.
Über das "Stadt"-Titel-Ergebnis der Anhörung zur Rechtslage will sich der Landkreis erst in einigen Tagen äußern.