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Baugebiet Entwurf für Bebauungsplan liegt aus

Einer der letzten Schandflecke in Wanzleben soll verschwinden. Dafür plant die Wohnungsbaugesellschaft ein neues Wohngebiet.

10.01.2021, 00:00

Wanzleben l Auf dem Gelände des Alten Bahnhofs von Wanzleben soll wieder Leben einziehen. Das zumindest scheinen die Pläne der Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH zu sein, denn diese will dort Baugrundstücke entwickeln. Aktuell macht das Gelände keinen guten Eindruck. Zu lange liegt das ehemalige Bahnhofsgrundstück schon brach.

Bereits im September 2018 hatte die Wohnungsbaugesellschaft eine entsprechende Bauvoranfrage beim Landkreis Börde gestellt. Diese wurde jedoch damals negativ beschieden. Die Begründung damals: Nordöstlich befinden sich nur der Schienenweg und eine Kleingartenanlage, somit gehören die Flächen nach Auffassung des Landkreises zum Außenbereich. Eine Bebauung sei somit nur mit Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans möglich. Daraufhin hatte sich die WoBau an die Stadtverwaltung gewandt und die Aufstellung eines B-Plans östlich des Bahnhofsgeländes angeregt. Die Verwaltung hatte mit der Maßgabe zugestimmt, dass die WoBau die Kosten für das Vorhaben trägt.

Aus dem nun veröffentlichten Entwurf des B-Plans geht hervor, dass die WoBau eine Entwicklung eines Baugebiets für sechs bis sieben Wohnhäuser plant. Die geplanten Wohngebäude dürfen dabei maximal zwei Vollgeschosse aufweisen und eine Firsthöhe von zehn Metern nicht überschreiten. Laut Entwurf kommen somit vor allem Reihenhäuser oder Stadtvillen ohne ausgebautes Dachgeschoss infrage. Die geschützte Baumallee am Bucher Weg soll möglichst erhalten bleiben, ebenso das alte Banhofsgebäude, da dieses das Ortsbild maßgeblich prägt. Die Wohnhäuser sollen auf den Flächen östlich des Bahnhofs entstehen. Früher hatten sich hier Abstellgleise und Verladeanlagen befunden. Diese wurden bereits zwischen den Jahren 2006 und 2019 vollständig zurückgebaut, so dass eine Brachlandschaft zurückblieb. Allgemein ist der Zugverkehr auf dem Bahnhofsgelände in Wanzleben sehr rar. Seit der Einstellungs des Betriebs der Bahnstrecke Blumenberg – Eilsleben am 28. September 2002 fahren nur noch zweimal wöchentlich Tanklastzüge. Diese verkehren zwischen der Zuckerfabrik Klein Wanzleben und dem Bahnhof in Blumenberg. Auch das ehemalige Bahnhofsgebäude wird nicht mehr für seinen eigentlichen Zweck genutzt. Mittlerweile ist dort das soziokulturelle Zentrum „Alter Bahnhof“ des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Wanzleben eingezogen. Auf den ehemaligen Flächen des Bahnhofsvorplatzes und der Güterverladung entstand ein Supermarkt des Handelsriesen Aldi Nord.

Aus Sicht der Stadtverwaltung, so steht es in der Begründung des Bebauungsplan-Entwurfs, steht einer Entwicklung des Geländes als Wohngebiet nichts entgegen. Vielmehr entspreche die Schaffung von Baugrundstücken sogar den Zielen der Stadt. Demnach sei der aktuelle Wohnbauflächenbedarf in der Stadt nicht gedeckt. Somit bestehe ein städtebauliches Erfordernis für neue Baugrundstücke. „Weiterhin wird eine ehemals für Gleisanlagen genutzte Fläche baulich nachgenutzt. Dies entspricht den Zielen des Bodenschutzes im Sinne des Paragraphen 1a des Baugesetzbuches (BauGB). Da das brachliegende Gelände im Flächennutzungsplan der Stadt als Mischgebiet ausgewiesen ist, musste die Fläche des alten Bahnhofs mit in den Geltungsbereich einbezogen werden. Insgesamt ist das ausgewiesene Mischgebiet 5949 Quadratmer groß. Ein Wohngebiet alleine erfüllt nämlich die Gebietstypik eines Mischgebiets nicht. Dafür ist auch die Unterbringung von Gewerbebetrieben erforderlich.

Für den Bebauungsplan soll ein beschleunigtes Verfahren angewendet werden. Dies ist möglich, da die Fläche der zu bebauenden Fläche kleiner als 20 000 Quadratmeter ist. Laut Entwurf handelt es sich am Bucher Weg gerade einmal um 2769 Quadratmeter, somit entfällt die sonst nötige Vorprüfung. Auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist aufgrund der Ausweisung als Mischgebiet nicht nötig. Auch das nicht Vorhandensein von Schutzgebieten (etwa Vogelschutzgebiete) und störanfälliger Betriebe begünstigen ein beschleunigtes Verfahren. Auch der Stadtrat hatte dieser Verfahrensart per Beschluss zugestimmt. Seit dem 8. Januar 2021 liegt nun der Entwurf des Bebauungsplan öffentlich aus. Dieser kann bis 9. Februar von allen Interessierten in der Roßstraße 44, Haus II, Zimmer 202 eingesehen werden. Dies ist zu den üblichen Dienstzeiten möglich. Bedenken oder Anregungen können vor Ort oder per E-Mail (ines.darius@wanzleben-boerde.de) geäußert werden.