Drei Minuten Halten ist vor der Grundschule erlaubt
Ein anonymer Brief hat in Gröningen das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde und die Polizei gemeinsam auf den Plan gerufen. Die Verkehrssituation vor der Grundschule soll allmorgendlich katastrophal sein. Bei den Kontrollen konnte keine Missachtung der Regeln festgestellt werden.
Gröningen l Morgens kurz vor Schulbeginn gegen 7 Uhr herrscht an der Gröninger Grundschule "Friedrich Hoffmann" ein reges Kommen und Gehen. Viele Kinder werden von den Eltern mit dem Auto gebracht. Dabei entstehen unter anderem auch Situationen, bei denen die Fahrzeuge vor der Schule in langen Reihen geparkt werden, damit die Kinder von den Eltern bis in die Klasse gebracht werden können. Wenn dann noch ein Bus in der Bushaltestelle direkt vor dem Schulhof steht, entsteht an der Durchgangsstraße schon manche für Kraftfahrer brenzlige Situation.
Das brachte auch jemanden auf die Palme, der sich anonym mit einem Brief an die Polizei wandte. Die Herkunft des Briefeschreibers konnte nicht geklärt werden. Doch Michael Bölke von der Revierstation Gröningen und Daniela Bärenroth vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Westliche Börde nahmen sich gemeinsam des Problems an und beobachteten jüngst an zwei Tagen den morgendlichen Bringeverkehr.
Das Schild "Eingeschränktes Halteverbot", das nahe der Gröninger Grundschule aufgestellt ist, erlaubt das Halten für drei Minuten. Demnach dürfen die Eltern vor der Schule halten, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. "Es ist jedoch nicht gestattet, die Warnblinkanlage einzuschalten und das Fahrzeug zu verlassen", so Daniela Bärenroth zu einer Regel des ruhenden Verkehrs. Nur in Gefahrensituationen, beispielsweise am Ende eines Staus, dürfe die Warnblinkanlage benutzt werden. Auch das Parken an und im Umfeld von Bushaltestellen ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar geregelt. Der Paragraf 41 der StVO besagt, dass das Halten für drei Minuten erlaubt ist, dass Parken jedoch erst 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild.
Bei ihren Kontrollen haben Polizist Michael Bölke und Ordnungsamtsmitarbeiterin Daniela Bärenroth keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung festgestellt. "Alle Eltern haben sich korrekt verhalten", erklärte Daniela Bärenroth in der Auswertung. Die Situationen stellten sich so dar, dass die meisten Eltern kurz das Auto anhielten und ihre Kinder zum Gehweg hin aussteigen ließen. Es gab auch einige Eltern, die selbst mit ausstiegen, um für Kinder die Schultaschen aus dem Kofferraum zu holen und sich von den Mädchen und Jungen zu verabschieden. Da dieses nicht länger als drei Minuten dauerte, konnte es auch nicht bemängelt werden.
Doch mit der Kontrolle soll die Kritik nicht ad acta gelegt werden. Polizist Michael Bölke wird die Verkehrssituation im Rahmen seiner Streifentätigkeit auch zukünftig im Auge behalten.
Eine Bitte hat Daniela Bärenroth unterdessen noch: Da der Brief anonym verfasst wurde, ist es nicht möglich, dem Schreiber direkt zu antworten. "Die Schule, die Polizei und die Verwaltung wünschen sich für die Zukunft, dass anonyme Briefe eine Ausnahme bleiben und die Verfasser auch den Mut haben, ihren Namen zu nennen", so die Ordnungsamtsmitarbeiterin.