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Geflügelpest Ente, Gans und Huhn dürfen ab sofort wieder ins Freiland

03.05.2021, 13:00
Ronald Diefert, der Vorsitzende des Kleintierzuchtvereins Seehausen, kann sei Lieblinge wieder nach draußen lassen.
Ronald Diefert, der Vorsitzende des Kleintierzuchtvereins Seehausen, kann sei Lieblinge wieder nach draußen lassen. Foto: Christian Besecke

Seehausen/Wanzleben

cc

Seit dem gestrigen Montag ist der Lockdown für Geflügel im Landkreis Börde aufgehoben. Die Tiere dürfen also wieder ganz ohne Zwänge in Volieren oder auf dem Freigelände herumstolzieren. Das Aufstallungsgebot wurde aufgehoben. Darüber hat die Verwaltung des Landkreises informiert und damit auch eine gewisse Erleichterung bei den Haltern und Züchtern von Hühnern, Enten und Gänsen ausgelöst.

Ronald Diefert, der Vorsitzende des Kleintierzuchtvereins Seehausen, begrüßt die Aufhebung ausdrücklich. „Für uns ist das eine gute Nachricht“, betont er. „Die Erleichterung überwiegt.“ Somit mussten die Züchter im südlichen Landkreis und der Hohen Börde nur eine relativ kurze Zeit ihre Lieblinge einsperren. Seit der zweiten Märzwoche galt die Anordnung kreisweit. Zuvor standen die anderen Kreisteile bereits seit gut einem Vierteljahr unter Quarantäne. „Damit waren die Tiere hier insgesamt etwa fünf Monate im Stall“, resümiert Diefert. „Das ist für die betroffenen Züchter eine ganz harte Zeit gewesen.“

Speziell bei der Zucht von Gänsen sei so eine lange Einsperrzeit ein harter Einschnitt. „Die Tiere haben einen natürlichen Freiheitsdrang“, schätzt er weiter ein. „Für eine geplante Nachzucht ist so eine Stallpflicht eine echte Katastrophe.“ Im Südkreis habe die Maßnahme sicher auch ihre Folgen in Sachen verringerter Nachwuchs gehabt. „Allerdings können wir mit der Situation noch eher leben als unsere Züchterkollegen aus den anderen Kreisteilen“, sagt Diefert.

Die sogenannte tiergesundheitsrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest) ist übrigens am 16. Dezember in Kraft getreten und hat ab dem 10. März den gesamten Kreis betroffen. Die Maßnahme war angeordnet worden, da die Gefahr des Eintrags der Geflügelpest in den Landkreis Börde, zum Beispiel durch ziehende Wildvögel, durch das Friedrich-Löffler-Institut als „hoch“ eingeschätzt worden war. Es wird empfohlen, die bisherigen Biosicherungsmaßnahmen beizubehalten.