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Gerichtsprozess Wende im Fall Uwe Meistring?

Im Verfahren zu dem Unfall, bei dem Uwe Meistring im August 2019 ums Leben kam, fordert die Staatsanwaltschaft, das Gericht zu wechseln.

16.12.2020, 23:01

Oschersleben/Meyendorf l Regungslos sitzt Christian N. im Gerichtssaal 15 des Oschersleber Amtsgerichts und hört den Ausführungen von Katja Jachau zu. Sie ist vom Gericht als Sachverständige geladen und soll unter anderem klären, wie viel Alkohol zum Unfallzeitpunkt im Blut des Angeklagten war und wie viel er danach noch trank. „Eines kann ich gleich vorweg sagen. Die Ergebnisse der Technischen Universität Dresden belegen, dass der Angeklagte nach dem Unfall keinen halben Liter Küstennebel getrunken hat“, erklärt die Rechtsmedizinerin. Das habe die Stoffanalyse des Blutes ergeben. Sie gehe davon aus, dass N. zum Unfallzeitpunkt 0,78 Promille gehabt habe. Zurückzuführen sei dies auf den vorherigen Konsum von drei Flaschen Sternburger Bier, bevor es zu dem schrecklichen Unfall kam.

Dieser ereignete sich am 4. August 2019 auf einem Weg zwischen Klein Wanzleben und Meyendorf. Christian N. fährt an diesem Tag mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit über den für ihn gesperrten Boderadweg mit seinem Transporter. Auf dem Beifahrersitz sitzt ein Bekannter. Er schildert später vor Gericht, dass er Todesangst gehabt habe. Der heute 32 Jahre alte Fahrer begegnet in einer Kurve Uwe Meistring, der Senior ist auf dem Rad unterwegs. Es kommt zum Zusammenstoß des Transporters und des Elektrorades. Nach dem Unfall flüchtet N. mit seinem tonnenschweren Fahrzeug.

„Herr Meistring war innerhalb von wenigen Sekunden tot“, bestätigt Rechtsmedizinerin Jachau. Er habe keine Chance gehabt zu überleben. Selbst wenn der Angeklagte angehalten und sofort den Notruf gewählt hätte, hätte es keine Chance auf Rettung gegeben. Warum N. nicht die 112 wählte, ist bis heute nicht abschließend geklärt. Auf nochmalige Nachfrage von Richter Frank Overdick hebt der Angeklagte den Kopf und stottert vor sich hin. „Ich war einfach total geschockt, der Einschlag des Fahrrads war einfach so heftig. Ich wollte nur noch nach Hause zu meiner Frau.“ Immer wieder schiebt Christian N. seine Frau vor, wenn der Richter ihn etwas fragt. Sie werde schon alles richten, sie wisse immer, was zu tun sei. Sie sei der Ruhepol in der Beziehung. N. scheint von seiner Frau emotional sehr stark abhängig zu sein. Es ist einer der wenigen Augenblicke in diesem Prozess, in denen der Angeklagte eine Regung zeigt. Ansonsten sitzt er immer aufrecht da und schaut regungslos nach unten oder zum Fenster hinaus.

Kurz vor Ende der Beweisaufnahme soll er nochmal den Unfallhergang schildern und vor allem, was in ihm selber vorging. Nach dieser Schilderung will Richter Overdick wissen, warum N. nicht angehalten habe, trotz des eindeutigen Zusammenstoßes. Zuvor hatte N. noch geschildert, wie der Radfahrer in der Windschutzscheibe einschlug. Zwar hatte ihn sein Beifahrer dazu bewegen wollen, noch anzuhalten, jedoch fuhr er weiter. „Ich war mir ziemlich sicher, dass es für ihn vorbei war. Also bin ich weiter gefahren und habe meinen Wagen dann auf der Koppel abgestellt“, so der Angeklagte. Später schildert er den Polizisten - diese treffen ihn um 13.06 Uhr kurz vor seinem Haus an - dass er seinen Wagen verliehen habe. Eine Lüge.

Die Polizisten bringen ihn in das Zentrale Polizeigewahrsam (ZPG) in der Magdeburger Sternstraße. Hier macht Rechtsmedizinerin Katja Jachau, die zur Blutabnahme gerufen worden war, eine Beobachtung, die nicht oft im Jahr vorkommt. In ihrem Bericht notiert sie, dass N. mit den Beamten scherze. „Ich bin wirklich oft im ZPG, und meistens sind die Leute hier zu mir eher unfreundlich oder zumindest neutral. Aber das jemand scherzt und auch noch freundlich ist, wie der Angeklagte, das erlebe ich wirklich sehr selten“, erklärt sie. Es sei tatsächlich sehr ungewöhnlich. „Kurz gefasst. Das ist ein inadäquates Verhalten zum vorliegenden Sachverhalt.“ Auf Nachfrage des Richters bestätigt sie, dass es durchaus eine Art Verdrängungsmechanismus sein könnte. Der Angeklagte versucht zu erklären: „Mir war die Situation unangenehm. Immerhin stand ich nackt vor den Polizeibeamten. Da habe ich halt über meine Tattoos gescherzt.“

Frank Overdick schließt die Beweisaufnahme. Es folgen die Plädoyers der Verfahrensbeteiligten. Den Anfang macht der Vertreter der Staatsanwaltschaft mit einem überraschenden Antrag. Er will das Verfahren an das Magdeburger Landgericht verweisen lassen. Nach seiner Ansicht ließe sich nicht alles abschließend vor dem Amtsgericht in Oschersleben klären. „Unter anderem fehlt der vollständige Bericht des Kfz-Gutachters und die Einlassung des Angeklagten.“ Außerdem habe er neue Erkenntnisse gewonnen, welche nicht mehr vom Amtsgericht verhandelbar seien. „Ich sehe hier Anzeichen für eine fahrlässige Tötung beziehungsweise versuchter Mord durch Unterlassen.“ Christian N. habe billigend die Gefährdung Menschenleben in Kauf genommen, als er alkoholisiert über den gesperrten Weg gerast sei. Ohne die Geschwindigkeit zu verringern, laut Gutachten mit bis zu 70 Stundenkilometern, sei er in die Kurve eingefahren. Dass der Beifahrer Todesangst gehabt habe und ihn mehrmals angefleht hatte, langsamer zu fahren, habe ihn nicht interessiert. „Mit ihrer ‚Scheißegal‘-Haltung haben Sie Menschenleben wissentlich in Gefahr gebracht“, so der Staatsanwalt. Es seien Ferien gewesen, Kinder hätten zu diesem Zeitpunkt auf dem Weg sein können. Dass Uwe Meistring tot oder schwer verletzt hätte sein können, sei dem Angeklagten egal gewesen. Dieser habe lieber zu seiner Frau gewollt und auf Erste Hilfe verzichtet. „Durch seine Flucht wollte der Angeklagte die Tat verdecken.“ Laut Staatsanwaltschaft könne nur vor dem Landgericht weiter verhandelt werden. Die maximale Strafe am Amtsgericht betrage vier Jahre. Das sei bedeutend zu wenig. „Außerdem beantrage ich Haftbefehl gegen den Angeklagten Christian N.“ Der Rechtsanwalt der Nebenklage schließt sich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Auch er und seine Mandanten seien der Auffassung, dass die vier Jahre nicht ausreichend seien.

Der Verteidiger von N., Enrico Besecke, ist der Auffassung, dass der Unfall ein unglücklicher Zufall gewesen sei. Viele Menschen aus der Umgebung würden den Weg mit ihren Fahrzeugen befahren. „Mein Mandant hätte genauso gut in eine entgegenkommende landwirtschaftliche Maschine fahren und jetzt tot sein können“, erläutert der Anwalt. (Anm. d. Red.: Der Weg ist für landwirtschaftliche Fahrzeuge freigegeben.) Dass sein Mandant geflüchtet sei und zu seiner Frau wollte, sei völlig normal. „Er hat in dem Moment einfach nur funktioniert und wollte zu einer Bezugsperson.“ Dass er nicht ohne Strafe davonkomme, wisse N., jedoch sei durch das Gericht auch zu bedenken, dass er Kinder und Frau habe. Besecke lehnt eine Verweisung und den Haftbefehl ab.

Steffen Hochsieder, Schwiegersohn von Uwe Meistring, hat den Prozess verfolgt. Auch er wünscht sich, dass das Verfahren am Landgericht weiter geht. Er hoffe, dass der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft folge. Dieser will am Freitag, 16. Dezember 2020, um 10 Uhr die Entscheidung des Schöffengerichts verkünden.