Corona-Testpflicht in der Stadt Wanzleben-Börde Wanzleber Friseursalons drohen erneut starke Geschäftseinbrüche

Von Josephine Schlüer
Wanzleben/Hohendodeleben l Ständig klingelt zurzeit das Telefon in der Zentrale des DRK-Kreisverbandes Wanzleben. Während es zunächst kaum eine Nachfrage nach Schnelltestungen gab, „verzeichnen wir seit Montag einen Anstieg um hundert Prozent und sind jetzt komplett ausgelastet“, sagt Barbara Schürman, Leiterin des Sozialen Zentrums „Alter Bahnhof“, wo das Testzentrum angesiedelt ist.
„Wir testen seit Montag zwischen 30 und 40 Personen“, berichtet Marten Heinrichs, Inhaber der Adler-Apotheke in Seehausen. Vorher seien es durchschnittlich etwa fünf Anfrage pro Woche gewesen.
Grund für die gesteigerte Nachfrage ist die Testpflicht für Besucher von Baumärkten und Friseurkunden, die seit Montag auch in der Stadt Wanzleben-Börde gilt. Die sogenannte Bundes-Notbremse greift in den Gebieten, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 100 aufweisen.
Neue Bestimmungen verursachen Chaos
Für reichlich Chaos sorgen die neuen Bestimmungen bei „Ihr Friseur am Markt“ in Wanzleben. „Nicht nur die Kunden sind verwirrt, auch wir sind es“, sagt Inhaberin Tina Bauer. Alle Informationen zu den neuen Bestimmungen habe sie selbst recherchieren müssen. „Was ich weiß, weiß ich aus dem Internet oder aus den Nachrichten“, so Bauer. Weder von der Berufsgenossenschaft noch von der Handelskammer erhalte sie Handlungsempfehlungen, „obwohl wir dort teure Beiträge zahlen“, beklagt sich die Salon-Inhaberin. Sie wisse weder, wie sie die Angaben der Kunden mit den negativen Testergebnissen dokumentieren soll, noch welche Tests sie akzeptieren darf. Um die Daten möglichst verordnungsgemäß zu verwalten, haben Tina Bauer und ihre Mitarbeiterinnen selbst einen entsprechenden Fragebogen entworfen. „Das kann eigentlich nicht sein“, zeigt sich Bauer frustriert. Seit Montag hätten etliche Kunden ihre Termine abgesagt. Die Inhaberin von „Ihr Friseur am Markt“ rechnet erneut mit starken finanziellen Einbußen. „Was für Konzepte sollen wir denn noch entwickeln?“
Im Testzentrum im „Alten Bahnhof“ reichen die Kapazitäten nach jetzigem Stand für 15 Tests pro Stunde. Dementsprechend sind derzeit 45 Schnelltests pro Tag an drei Tagen pro Woche mit Voranmeldung möglich. „Wir werden die Kapazitäten allerdings der erhöhten Nachfrage anpassen“, sagt der Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes, Guido Fellgiebel. Außerdem bieten einige Apotheken einen kostenfreien Test pro Person pro Woche an. „Dieser wird dann lieber genutzt, um Angehörige im Pflegeheim zu besuchen, als zum Friseur zu gehen“, vermutet Tina Bauer. So mache es einfach keinen Spaß mehr.
Offizielle Informationen fehlen
Weniger von Terminabsagen betroffen war Anke Shirjak, Inhaberin des „Salons Hairfashion“ in Hohendodeleben. Bis gestern Mittag hätten noch fast alle Kunden ihre Termine wahrgenommen. Trotzdem sagt Shirjak: „Es ist ein riesiges Durcheinander.“ Sie erhalte seit Montag zahlreiche Anrufe. Kunden des Salons würden fragen, wie sie sich jetzt verhalten sollen. Auch Shirjak beklagt: „Wir bekommen überhaupt keine Infos von der Berufsgenosenschaft oder von der Handelskammer. Alle Infos müssen wir uns selbst zusammen suchen.“ Auch sie würde gern wissen, welche Tests zur Umsetzung der Maßnahme nun eigentlich erlaubt sind. Obwohl sie das Hygienekonzept nach allen Vorgaben umgesetzt hat, werde den Kunden nun erneut der Friseurbesuch erschwert. Für die Salon-Inhaberin ist es nur schwer begreiflich, warum in den Supermärkten etliche Personen gleichzeitig ohne das Vorzeigen eines Tests einkaufen dürfen, während sie maximal zwei Personen gleichzeitig in ihrem Salon bedient.
Der Raiffeisen-Baumarkt in Wanzleben hat die Testpflicht bis gestern nicht umgesetzt. Der Markt kann weiterhin ohne das Vorzeigen eines negativen Testergebnisses betreten werden (Stand: Dienstag). Vorstandsvorsitzender Thomas Grunwitz sieht die Filiale in Wanzleben nicht in der Pflicht, die Maßnahme umzusetzen. Weiter wollte er diese Entscheidung gegenüber der Volksstimme nicht begründen.
Bereits zweimal geimpfte Personen müssen übrigens keinen negativen Coronatest bei Friseuren oder in Baumärkten vorlegen.