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Dekoration Verkehrshindernis oder Hingucker?

Mit einer neuen Sondernutzungssatzung will Ordnungsamtschef Gerald Fröhlich für Klarheit auf Gehwegen sorgen.

Von Holger Manigk 16.10.2015, 01:01

Wernigerode l Brockenhexen, riesigen Plaste-Eiswaffeln vor Geschäften und Rosenbüschen vor der Haustür zum Trotz: Klare Regeln sollen dafür sorgen, dass Wernigerodes – häufig schmale – Gehwege passierbar bleiben. Das möchte Ordnungsamtschef Gerald Fröhlich mit der neuen Sondernutzungssatzung erreichen. Doch in der jüngsten Sitzung des Kulturaussschusses gab es heftigen Gegenwind für den bisherigen Entwurf.

Dieser sieht unter anderen vor, dass Dekorationsgegenstände, ob vor Wohnhäusern oder Geschäften, künftig beim Ordnungsamt angemeldet werden müssen und gebührenpflichtig sind. „Große werbewirksame Dekoration breitet sich in der Innenstadt immer mehr aus und behindert den Verkehr“, erläuterte Fröhlich. Dagegen müsse die Stadt etwas unternehmen. „Deshalb soll alles, was nicht zur öffentlichen Straße gehört, gebührenpflichtig werden.“

Einen dramatischen Nachteil für einheimische Händler sieht Ausschussmitglied Tobias Kascha (SPD) darin: „Mich haben bereits mehrere Einzelhändler aus der Marktstraße angesprochen, die auf diese Form der Werbung angewiesen sind.“ Sie würden unter der weniger guten Lage ihrer Geschäfte leiden und müssten dies durch die Hingucker davor ausgleichen.

Kritik übten die Mitglieder des Kulturausschusses ebenso daran, dass Privatleute nach dem Entwurf dafür bezahlen müssen, wenn sie ihre Hausfassade verschönern wollen. Darunter fallen Blumenkübel vor Haustüren und Ranken an Wänden. „An einigen Stellen, wie in der Mittelstraße, ist der Fußweg so schmal, dass Fußgänger mit Kinderwagen sich nicht mehr an den Pflanzen vorbeischlängeln können“, erläuterte der Leiter des Ordnungsamtes. Deshalb seien klare Vorgaben notwendig, was gestattet ist und was nicht. „In der Mittelstraße ist der Gehweg so rumpelig, dass ihn Kinderwagen sowieso kaum passieren können“, hielt Rainer Schulze (SPD) dagegen. Die Rosenbüsche würden dagegen der Straße einen einladenderen Eindruck verleihen.

„Damit würden wir die Einwohner bestrafen, die sich engagieren und ihre Straße aufwerten“, pflichtete ihm Tina Sasse (Bündnis 90/ Grüne) bei. Somit würde sich Wernigerode den Titel „bunte Stadt am Harz“ selbst nehmen. Sie stimmte jedoch zu, dass eine gewisse Mindestbreite des Gehweges gewährleistet werden müsse. „Doch alles andere ist Überregulierung.“ Diese Einwände könne er verstehen, sagte Andreas Fröhlich im Ausschuss: „In meiner Brust schlagen in dieser Angelegenheit zwei Herzen – die Straßen müssen als solche nutzbar bleiben, wir wollen jedoch nicht die Händler und engagierten Privatleute ausbremsen.“

Als Kompromiss schlug Fröhlich den Ausschussmitgliedern vor, einen Punkt des Entwurfs der Sondernutzungssatzung zu ändern: Sogenannte Kleinstgegenstände sollen ausgelassen werden – und können somit weiter ohne Genehmigung und Gebühr auf dem Gehweg platziert werden. Dazu zählen unter anderem kleine Blumenkübel oder Rosenbüsche. Diesem Vorschlag stimmten die Mitglieder des Kulturausschusses einstimmig zu. „Wir dürfen den Verkehrnicht gefährden, wollen aber nicht auf jegliche Dekoration verzichten“, bekundete die Ausschussvorsitzende Angela Gorr (CDU).

Der Entwurf der Sondernutzungssatzung soll in diesem Punkt bis zur nächsten Sitzung des Ordnungsauschusses am 27. Oktober überarbeitet werden. Dann solle weiter über die Satzung beraten werden.