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Arbeitsgericht Entscheidung im Streit bei Brockenbauer?

In der Corona-Krise hat der Brockenbauer fünf Mitarbeitern gekündigt. Zwei von ihnen klagen: Es gab ein Wiedersehen am Arbeitsgericht.

Von Karoline Klimek 19.09.2020, 01:01

Tanne/Halberstadt l Eins zu null heißt es im Duell Uwe Thie­lecke gegen René Jäschke und Ale­xandra Langer. Der Brockenbauer, der in Tanne einen Familienbetrieb führt, hatte wenige Tage vor der coronabedingten Zwangsschließung seines Restaurants im März fünf Mitarbeitern gekündigt – darunter dem damaligen Hausmeister und der einstigen Gastronomieangestellten. Nach einem geplatzten Gütetermin landete der Fall vor dem Arbeitsgericht Magdeburg. Verhandelt wurde in zwei aufeinanderfolgenden Prozessen am gestrigen Freitag am Amtsgericht Halberstadt. Der Richter wies die Klage ab.

Dabei blieb es bis zum Schluss spannend. Eine Stunde lang spielten sich Kläger und Beklagter über ihre Anwälte die Bälle zu. Für die gekündigten Mitarbeiter aufs Feld ging die Blankenburger Anwältin Grit Dinsel. Ihre Strategie: Beweisen, dass zum Zeitpunkt der Entlassung im Betrieb des Brockenbauern mehr als zehn Vollzeitkräfte gearbeitet haben. Denn nur dann greift das Kündigungsschutzgesetz.

„Den ‚Brockenbauern‘ an sich gibt es nicht“, ordnet Richter Wolfgang Busch zu Beginn der Verhandlung ein. Denn unter dem Namen vereinen sich vier Firmen, von denen Uwe Thielecke nur zweien vorsteht – dem Landwirtschaftsbetrieb, der sich der Zucht des Roten Höhenviehs verschrieben hat und dem Gewerbebetrieb, in dem Restaurant und Hofladen zusammenlaufen.

Selbst wenn man beide Betriebe zusammenzählen würde, stünden maximal zehn Arbeitnehmer auf dem Papier, argumentierte der Magdeburger Anwalt Dr. Hans-Thomas Kropp im Sinne seines Mandanten aus Tanne. Der Landwirtschaftsbetrieb sowie die Biofleischerei und Schlachterei, für die Thieleckes Töchter Sarah und Julia verantwortlich sind, dürften dabei keine Rolle spielen.

Das sah die Gegenseite anders und forderte, die vier Firmen als Konglomerat zu betrachten. Dafür sprächen zwei Gründe. „Wir können anhand von Arbeitsstundenzetteln belegen, dass die Mitarbeiter nicht nur in dem Bereich gearbeitet haben, für den sie eingestellt wurden. Herr Jäschke hat massiv in der Landwirtschaft mitgearbeitet“, ging Grit Dinsel in die Offensive. „Sämtliche Kräfte springen in den Bereichen hin und her. Es wird kein Unterschied gemacht“, sagte sie und führte weitere Beispiele an. Dies sei lediglich während Ernte- und Arbeitsspitzen der Fall, konterte Thieleckes Anwalt Kropp. „Das reicht nicht“, meint er.

Doch Dinsel ging weiter auf Angriff. „Herr Thielecke stellt sich sowohl in Fernsehbeiträgen als auch auf Messeauftritten als ‚Der Brockenbauer‘ vor, nicht mit den einzelnen Betrieben. Der Name ist eine Marke“, führte sie aus. Und da er sich so bewerben würde, müsse man die Betriebe in ihrer Gesamtheit betrachten.

„Es ist richtig, dass es aus Übersichtlichkeitsgründen das Positivum ‚Brockenbauer‘ gibt. Und es stimmt auch, dass der Beklagte auf der Grünen Woche in Berlin als ‚Brockenbauer‘ angekündigt wurde“, räumt Anwalt Kropp ein. „Allerdings lässt sich das nicht auf die betriebswirtschaftliche und juristische Trennung übertragen.“ Die Betriebe seien auf der Ebene klar unterteilbar. Die Außenwerbung lasse nicht die hinreichende Annahme zu, „dass es einen Betriebsverband gibt und damit die Grenze von zehn Arbeitnehmern überschritten wird“.

Als alle Argumente auf dem Tisch lagen, brachte Richter Busch eine gütliche Einigung ins Spiel. „Die gibt es nicht“, erklärte Uwe Thielecke kurz und knapp und setzte damit alles auf eine Karte. Die Entscheidung, ob die Kündigungen unwirksam sind, überließ er dem Richter. Noch im Laufe des Vormittags hatte Wolfgang Busch sein Urteil gefällt. Auf telefonische Nachfrage im Arbeitsgericht Magdeburg ließ er mitteilen, dass die Klage abgewiesen sei.

Dennoch bleibt das Ergebnis des Duells offen. Anwältin Dinsel kündigte direkt nach der Anhörung an, eine Berufung nicht auszuschließen.

Gut ausgegangen ist das Spiel dagegen für zwei weitere Gekündigte. Laut Thie­lecke arbeiten sie wieder für ihn. Die fünfte Betroffene habe eine angestrebte Kündigungsklage zurückgezogen und sei nicht wieder eingestellt worden. Für die einstige Küchenchefin habe er nach der Wiedereröffnung eine Restaurantleiterin ins Team geholt, einige Zeit später deren Tochter, eine Abiturientin, auf 450-Euro-Basis.